Waldschlößchenbrücke ist der Name einer geplanten Elbüberquerung in Dresden. Der Begriff Verkehrszug Waldschlößchenbrücke umfasst neben dem Neubau der eigentlichen Brücke auch die geplanten Anbindungen der Brückenköpfe an das Straßennetz – im Norden mit einem Tunnel – sowie den Ausbau einiger Zubringerstraßen. Die Verbindung zwischen Fetscherstraße und Stauffenbergallee über die Waldschlößchenstraße 2,5 Kilometer östlich vom Dresdner Stadtzentrum soll die bestehenden vier Straßenbrücken in der Innenstadt und das Blaue Wunder entlasten.
Aus dem Hang der Waldschlösschenwiese würde nach derzeitigen Planungen, unterhalb eines Aussichtspunktes auf das seit 2004 als Weltkulturerbe von der UNESCO als besonders schützenswert eingestufte Dresdner Elbtal, der vierspurige Verkehrsweg austreten, die Elbwiesen überspannen und 635 m weiter südlich in einen kreuzungsfreien Knoten auf der Vogelwiese münden. Damit läge sie sowohl im Weltkulturerbe Dresdner Elbtal als auch im „Flora-Fauna-Habitat 34E Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“, würde das „Flächenaturdenkmal 37 Glatthaferwiese am Elbufer Johannstadt“ tangieren und die wichtigste Frischluftschneise der überwärmten Stadt im „Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und Elb-Altarme“schneiden.
Nach längerem politischen Streit entschieden die Dresdner 2005 in einem Bürgerentscheid, dass die Brücke gebaut werden soll. Von der UNESCO wird der Bau seit Juli 2006 als gefährdend für das Kulturerbe eingeschätzt. Deshalb wurde die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Rote Liste besonders gefährdeter Welterbestätten gesetzt. Daraufhin beschloss der Stadtrat im Juli 2006, den Baubeginn auszusetzen. Dies führte zu einem Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Stadtrat und dem Regierungspräsidium, das den Bau der Brücke befürwortet, und aktivierte den Deutschen Bundestag als vermittelnde Instanz. Im März 2007 entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass das Völkerrecht nicht für die Stadt direkt bindend sei und dass der Bürgerentscheid umgesetzt werden muss. Das Auswärtige Amt hält diese Entscheidung verfassungsrechtlich für bedenklich und warnt vor einem Vertrauensschaden für die internationale Zusammenarbeit der Bundesrepublik.
Einem Rechtsgutachten zufolge wäre die paradoxe Situation denkbar, dass die Stadt gezwungen ist, mit dem Bau zu beginnen, obwohl er möglicherweise wieder eingestellt werden muss falls sich die Planung im Rahmen der anhängigen Klagen als rechtswidrig erweist. Eine Investitionsruine – finanzieller und ökologischer Schaden – wäre die Folge
Gibt sowas bei Euch auch , das sich über Jahre ( seit 1994 ) gestritten wird und nicht geschied ??? Bisher wurden so 10.000.000,- € vertan , ohne das was gebaut wurde ... nur so zum Streiten .
Zu DDR-Zeiten hätte da keiner Einspruch erheben können , da wäre es nach dem Beschluß los gegangen .