Waldschlößchenbrücke

  • Waldschlößchenbrücke ist der Name einer geplanten Elbüberquerung in Dresden. Der Begriff Verkehrszug Waldschlößchenbrücke umfasst neben dem Neubau der eigentlichen Brücke auch die geplanten Anbindungen der Brückenköpfe an das Straßennetz – im Norden mit einem Tunnel – sowie den Ausbau einiger Zubringerstraßen. Die Verbindung zwischen Fetscherstraße und Stauffenbergallee über die Waldschlößchenstraße 2,5 Kilometer östlich vom Dresdner Stadtzentrum soll die bestehenden vier Straßenbrücken in der Innenstadt und das Blaue Wunder entlasten.


    Aus dem Hang der Waldschlösschenwiese würde nach derzeitigen Planungen, unterhalb eines Aussichtspunktes auf das seit 2004 als Weltkulturerbe von der UNESCO als besonders schützenswert eingestufte Dresdner Elbtal, der vierspurige Verkehrsweg austreten, die Elbwiesen überspannen und 635 m weiter südlich in einen kreuzungsfreien Knoten auf der Vogelwiese münden. Damit läge sie sowohl im Weltkulturerbe Dresdner Elbtal als auch im „Flora-Fauna-Habitat 34E Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“, würde das „Flächenaturdenkmal 37 Glatthaferwiese am Elbufer Johannstadt“ tangieren und die wichtigste Frischluftschneise der überwärmten Stadt im „Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und Elb-Altarme“schneiden.


    Nach längerem politischen Streit entschieden die Dresdner 2005 in einem Bürgerentscheid, dass die Brücke gebaut werden soll. Von der UNESCO wird der Bau seit Juli 2006 als gefährdend für das Kulturerbe eingeschätzt. Deshalb wurde die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Rote Liste besonders gefährdeter Welterbestätten gesetzt. Daraufhin beschloss der Stadtrat im Juli 2006, den Baubeginn auszusetzen. Dies führte zu einem Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Stadtrat und dem Regierungspräsidium, das den Bau der Brücke befürwortet, und aktivierte den Deutschen Bundestag als vermittelnde Instanz. Im März 2007 entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass das Völkerrecht nicht für die Stadt direkt bindend sei und dass der Bürgerentscheid umgesetzt werden muss. Das Auswärtige Amt hält diese Entscheidung verfassungsrechtlich für bedenklich und warnt vor einem Vertrauensschaden für die internationale Zusammenarbeit der Bundesrepublik.


    Einem Rechtsgutachten zufolge wäre die paradoxe Situation denkbar, dass die Stadt gezwungen ist, mit dem Bau zu beginnen, obwohl er möglicherweise wieder eingestellt werden muss falls sich die Planung im Rahmen der anhängigen Klagen als rechtswidrig erweist. Eine Investitionsruine – finanzieller und ökologischer Schaden – wäre die Folge



    Gibt sowas bei Euch auch , das sich über Jahre ( seit 1994 ) gestritten wird und nicht geschied ??? Bisher wurden so 10.000.000,- € vertan , ohne das was gebaut wurde ... nur so zum Streiten .
    Zu DDR-Zeiten hätte da keiner Einspruch erheben können , da wäre es nach dem Beschluß los gegangen .

  • ... ich glaube den Anwohnern, die zur Zeit riesige Umwege und tägliche Staus in Kauf nehmen müssen, ist die Liste des Kulturerbes wurscht. Und die Befragung der Bevölkerung hat ja ein JA zum Bau gegeben.
    Was ist denn das für eine Demokratie, wo solange abgestimmt werden soll, bis das gewünschte Ergebnis rauskommt (so wie es sich einige profilierungssüchtige Politiker gern wünschen).
    Im Ergebnis kommt das gleiche raus wie in der Diktatur. Warum wird der Volksentscheid nicht umgesetzt? Irgendwie glaub ich nicht mehr an die Prinzipien....
    :(

  • Die Streitereien um die Brücke müssen die Streithähne aus eigener Tasche zahlen , dann würde alles , was zum Bau führen könnte nicht behindert , zumal wir Dresdener diese ja schon per Abstimmung wollten . Jetzt soll's wohl wieder eine Abstimmung geben . Die bekommen dafür zuviel Geld , für's Streiten . :confused:
    Und wenn Sie kein Geld bekommen , so wirds wo anders Abgezogen . ;(