Urteil - Gericht schützt Filesharer

  • Urteil - Gericht schützt Filesharer


    Das Amtsgericht Offenburg hat die Rückverfolgung von IP-Adressen von Tauschbörsennutzern wegen Unverhältnismäßigkeit untersagt.


    Die Anfragen der Staatsanwaltschaft seien nicht zulässig, da der Tausch von einigen wenigen Musikdateien der Bagatellkriminalität zuzuordnen sei, meldet die Fachanwaltskanzlei Wilde & Beuger auf ihrer News-Seite. Die Industrie hat bisher einen oder mehrere Tracks von einem User herunter geladen, diese der Staatsanwaltschaft als Beweismittel vorgelegt, die daraufhin beim Provider die Adresse des Nutzers erfragte und Strafanzeige erstattete. Die Ermittlungsmaßnahmen müssten aber immer im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen, und dies sei hier nicht der Fall.


    Das Gericht entschied weiter, dass es sich bei den Adressen um Verbindungsdaten handele, die nur über einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen. Bisher rückten zahlreiche Provider die Daten einfach schon auf Anfrage der Staatsanwaltschaft heraus. So wurden 2007 bislang 25.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer gestellt.


    Die Offenburger Richter waren außerdem der Meinung, dass Schadensforderungen der Industrie in den meisten Fällen überzogen seien. Es gelten auch hier die Gesetze des Marktes. "Beim Preis 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Alles in allem ein schwerer Schlag für die Industrie. Freuen dürften sich dagegen die Ermittler. Denn die aberwitzige Zahl an Anzeigen war beinahe nicht mehr zu bewältigen. So sagte auch Christian Solmecke, Fachanwalt für Filesharing- und MP3-Fragen, dass aktuell etwa 95 Prozent aller Strafverfahren gegen Filesharer eingestellt würden.


    Aber noch dürfen Filesharer nicht aufatmen. Solmecke erklärte laut.de gegenüber, dass es noch in den Sternen stehe, ob sich die Meinung des Offenburger Gerichts auch bei anderen Gerichten durchsetze. Zu hoffen sei es aber, so der Rechtsanwalt weiter, da es nicht sein könne, dass hier die Staatsanwaltschaft als Vehikel für die zivilrechtlichen Ansprüche der Musikindustrie missbraucht werde.


    Dass die Zahl der Nutzer von Tauschbörsen zurückgehen wird, davon ist nicht auszugehen. Dies belegt auch eine Studie des britischen Marktforschungsunternehmens Entertainment Media Research. Die Studie besagt, dass immer mehr Briten Online-Tauschbörsen verwenden. 43 Prozent der Befragten gaben ab, in diesem Jahr bereits davon Gebrauch gemacht zu haben. Ein Jahr zuvor waren es noch 36 Prozent. 18 Prozent gaben an, in Zukunft mehr Musik auf diese Weise beziehen zu wollen.


    quelle: laut ag

    Unterwegs sein


    das ist es doch
    per pedes per Rad
    per Bahn per Flugzeug
    per Kopf in ferne Zonen
    zu finden was unauffindbar
    jenseits der Grenzen
    deiner selbst

  • Zitat

    Original von Ska the Witch
    Interessant ... aber sicher fühlen sollte sich trotzdem keiner denke ich ...


    Solange es noch nichts endgültiges gibt aber auch darüber hinaus wäre man nicht sicher.
    Man muss dann aber sicher schon eine Menge Files "verteilen" bevor man ernsthaft Strafrechtlich verfolgt wird.