Aktion gegen Abmahnmißbrauch: Offizielle Online-Petition an den Bundestag


  • Das und mehr: http://portal.gmx.net/de/theme…148100044850121mcYMi.html


    :P :angryfire:

  • ... hier die Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der ONLINE-Petition:


    Sehr geehrter Herr Fehrmann,


    vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Internet-Seite, auf die Sie gestoßen
    sind, ist echt. Sie ist Teil des Internetangebotes des Petitionsausschusses beim Deutschen Bundestag. Zur Zeit wird dieses
    System noch an einer schottischen Hochschule betrieben, sozusagen als
    Pilotprojekt. In der kommenden Zeit soll das System jedoch gänzlich neu aufgesetzt werden, dann natürlich auf den Servern des Deutschen Bundestages.


    Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Steven Rösler
    --
    i.A. Steven Rösler
    Deutscher Bundestag
    Referat Online-Dienste, Parlamentsfernsehen
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin


    ... was Andere schon erkundet hatten!
    :)

  • Zitat

    Da reicht es dann, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat. Prompt tauchen Anwälte wie Thomas Mann auf, um erstens die Betroffenen wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, zweitens - sagen Kritiker - damit Kasse zu machen und drittens dem eigenen Mandanten seinerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.


    Ein zweischneidiges Schwert, immerhin trifft man mit solchen Abmahnungen ja nicht nur die unschuldigen Händler, sondern eben auch jene Arschlöcher, die einen bewußt über den Tisch ziehen wollen. :keineahnung:
    In welcher Relation die beiden Gruppen stehen, weiß ich nicht - die zurecht Getroffenen dürften bei weitem weniger laut im Internet durch die Gegend zetern als die zu Unrecht Getroffenen ...


    Gruß
    Skywise