ZitatAlles anzeigen
Was für ein Geschäft: Sobald ein Verkäufer auf Ebay einen winzigen Verstoß gegen die Handelsregeln begeht, kommt ein findiger Anwalt und kassiert Abmahngebühren. Anbieter auf der Auktionsplattform werden gerade mit solchen Verfahren überzogen - die unklare Rechtslage macht´s möglich.
Von Konrad Lischka
Der Berliner Anwalt Thomas Mann war schon in Hamburg, Heilbronn und Wuppertal vor Gerichten, um die Interessen seiner Klienten zu wahren. Er vertritt Leute, die auf Ebay Schuhe verkaufen, Tauchsportzubehör, Kleidung - im Prinzip jeden Händler, der sich auf der Auktions-Plattform über konkurrierende Anbieter ärgert. Und Thomas Mann hat viel zu tun. Denn eine Abmahnflut überrollt derzeit Ebay-Händler.
Da reicht es dann, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat. Prompt tauchen Anwälte wie Thomas Mann auf, um erstens die Betroffenen wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, zweitens - sagen Kritiker - damit Kasse zu machen und drittens dem eigenen Mandanten seinerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Der Abgemahnte hat die Wahl: Unterlassungserklärung unterschreiben, Anwaltsgebühren zahlen - oder einen Prozess riskieren. Juristisches Roulette bei der derzeitigen Gesetzeslage und der Vielfalt an Urteilen.
Rudolf Koch vom Verein "Forschungsstelle Abmahnwelle" schätzt, dass die Zahl der Abmahnungen derzeit um 10 bis 15 Prozent jährlich zunimmt. Etwa 60 Prozent der Abmahnung in Deutschland würden heute Ebay-Angebote betreffen. Ein Ende ist laut Koch nicht absehbar: "Es gibt zu komplizierte und zu viele gesetzliche Regelungen. Damit kann man sehr leicht viel Geld verdienen."
Solche Abmahnungen können jeden treffen, der bei Ebay verkauft. Als gewerblicher Händler kann man vor Gericht schon gelten, wenn man auf einmal 30 Dachbodenfunde einstellt. Die Grenzen sind fließend. Und die gesetzlichen Auflagen für gewerbliche Händler gleichen einem Minenfeld. Schlampig formulierte Gesetzestexte schaffen massive Rechtsunsicherheit. Sogar den vom Bundesjustizministerium formulierten Mustertext einer Widerrufsbelehrung haben verschiedene Gerichte für ungenügend und rechtswidrig befunden.
© SPIEGEL ONLINE
Das und mehr: http://portal.gmx.net/de/theme…148100044850121mcYMi.html