Bekommt eine Frau wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Verhütung ein Kind, können die Eltern Unterhalt vom Arzt verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Geklagt hatte eine heute 25jährige. Die junge Frau hatte sich von ihrem Gynäkologen eine Verhütungsmittel einsetzen lassen – Der Mediziner hat dabei aber einen Fehler gemacht und die Patientin wurde schwanger. Der BGH sagt, dadurch sei ihre Lebensplanung "durchkreuzt" worden. Außerdem konnte die Frau wegen der Schwangerschaft eine zugesagte Arbeitsstelle nicht antreten. Der Frauenarzt muss für das Kind nun jeden Monat 500 Euro zahlen, und zwar bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Quelle: ffn