Jules Verne Brief bei eBay

  • Ich habe gerade eben erst Kenntnis von dem zu versteigernden Brief erhalten und den Besitzer davon in Kenntnis gesetzt, dass es sich dabei nicht um einen Brief von Jules Verne, sondern seiner Frau Honorine handelt, was auch aus dem Inhalt hervorgeht (Honorine beantwortet die Frage einer Leserin nach dem Äußeren ihres Mannes und von sich selbst). Ich habe den Verkäufer gebeten, den Sachverhalt umgehend richtig zu stellen und die irreführende Versteigerung zu stornieren, andernfalls setze ich morgen früh ebay von dem irreführenden Sachverhalt in Kenntnis. Dass der Verkäufer angibt, den Brief vor 10 Jahren erworben zu haben, verwundert mich, denn dasselbe Schreiben wurde vor 3 oder 4 Jahren im Internet angeboten - soweit es sich nicht um ein identisches Schreiben handelt.

  • :( Aufgrund der dreisten Kopie bin ich jetzt beim VeRI-Programm aktiv geworden. Dabei handelt es sich um ein Schutzprogramm inmaterieller Schutzrechte bei EBAY.


    Zitat: Hintergrund des VeRI-Programms ist, dass es vereinzelt vorkommen kann, dass gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte durch Angebote auf dem eBay-Marktplatz verletzt werden. eBay hat größtes Interesse daran, derartige Rechteverletzungen zu unterbinden.


    Weiteres unter:


    http://pages.ebay.de/vero/index.html


    Ärgerlich, dass es erst zu solchen Dingen kommen muss ....


    :(

  • Lieber Andreas, ich verstehe deinen Ärger, vermute aber, dass der Begriff "geistiges Eigentum" im Internet-Zeitalter zunehmend zum Fremdwort wird. Die Unterschiede verschwimmen: die einen kopieren seitenweise Wikipedia, die anderen eben andere informative Angebote, ohne sich um Nachweise zu scheren. Daran wird sich wohl auch nichts inZzukunft ändern...


    Der Brief selbst ist übrigens vor Ablauf der Zeit aus dem Verkehr gezogen - oder verkauft - worden. Zum Inhalt: Honorine Verne antwortet - vermutlich um die Jahrhundertwende - einer "Mademoiselle Alison" an Stelle Ihres erkrankten Mannes auf die Frage nach ihrer beider Haarfarbe. Dunkelblond seien sie beide gewesen, nunmehr aber vom gleichen Weiß. Die Augen ihres Mannes seien "Meer"-blau" (falls ich richtig gelesen habe), ihre eigenen ebenfalls blau, aber etwas dunkler. Ein sympathisches Dokument.

  • Ich habe bisher keinen Fragern, egal ob Schüler, Herausgeber von Zeitchriften oder suchenden Studenten meine Hilfe verweigert. Jeder konnte meine Ausarbeitungen nutzen oder als Anregung nehmen. Wenn aber die Texte (mit Verlinkungen) in Angebotsinhalten von Verkaufsplattformmen drin sind, mit denen ich absolut nichts zu tun habe und mit denen ich auch nicht in Verbindung gebracht werden möchte - dann bin ich richtig sauer.


    Ansonsten unterstütze ich jede Art von Ideenaustausch und abgestimmte Nachnutzung.


    :S

  • :dudu: Es ist mal wieder passiert! Ein eBay-Anbieter (Link möchte ich hier bewusst nicht nennen), dem außer einer reißerischen Überschrift zu seinem Angebot nichts weiter einfällt, als dafür Andreas' Webseiten zu missbrauchen. Eine rotzfreche Urheberrechtsverletzung und peinlich obendrein, da er die Ich-Form beibehält und nicht einmal einen Fußnotenverweis gelöscht hat. Hoffentlich bleibt er auf seinem Ramsch sitzen!