Zitat von "Lobo"Alles anzeigenDie „Initiative zur Todesstrafe“ wurde nicht von einer politischen Gruppierung, sondern von sieben Familienmitglieder initiiert, die seit eineinhalb Jahr auf den Prozess des Mörders ihrer Verwandten warten. Sie fordern die Todesstrafe für Täter von sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder Mord.
Dafür müssen sie mindestens 100.000 Unterschriften bis 24. März 2011 sammeln, dann wird eine Volksabstimmung stattfinden. Die Ankündigung wurde von allen Parteien stark kritisiert und dieses Begehren sollte noch im Parlament geprüft werden, ob es verfassungswidrig ist, oder nicht.
Nach der Annahme des Minarett-Verbots und der Verwahrungsinitiative für Sexualstraftäter wäre dies bereits der dritte Volksentscheid in der Schweiz, der gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde. Aber diesmal war es nur eine Probe, wie die öffentliche Meinung reagiert
Habt Ihr Eigentlich Langeweile bei Euch
Nein, wir sind einfach das Land mit der besten Demokratie. Sowas gibt es weltweit nicht ein zweites Mal. Der Sinn und Zweck dieser Initiative ist wiederum ein anderes Thema.