So schön das auch ist, mit der Technologie.
Irgendwie werden alle immer "gläserner"
Beiträge von Rasselwobbler
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Soweit das Gesetz.
Nach meiner bescheidenen Meinung sollten solche Triebtäter keine 2. Chance bekommen.
Sie können nicht anders, und wenn sie es auch mehrfach versprechen,
können sie das versprechen nicht halten.
Wie ist zu handeln?Einsperren ,lebenslang!?
Gute Idee, aber so kosten sie ja nur unser Geld.Und ich hab was dagegen , Geld unnötig auszugeben
Also , Eier ab, oder Schwanz ab. Natürlich korrekt im Hospital
damit nichts mehr passieren kann, genesung genehmigt
und dann wieder ab ins arbeitsleben bis zur renteWo sind wir denn, das solche Leute auch noch Wohlfahrt "lebenslänglich"
bekommen?und das wäre dann ja wirklich Lebenslänglich !
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"Lebenslang" bedeutet "15 Jahre"... und nicht mal die müssen ganz abgesessen werden.
Ein enger Zusammenhang besteht wohl zwischen der Annahme, das jemand mehrfach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden kann und dem Irrtum, lebenslang bedeute "15 Jahre" (Denn dann würde es Sinn machen, diese Strafe mehrfach zu verhängen). Das ist allerdings nicht richtig, denn lebenslang bedeutet nichts anderes als eben "lebenslang". Mit anderen Worten: Bis zum Ende des Lebens. "Aber Moment!", werden jetzt einige Rufen, "wieso werden dann so viele Mörder nach 15 Jahren wieder freigelassen?"Der Grund hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den Siebziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts. Damals befanden sich viele Straftäter in Haft, die seit 25, 30 oder noch mehr Jahren in saßen, ohne eine Chance zu haben, jemals wieder auf freien Fuß zu kommen. Einige erhoben gegen diese Tatsache Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht - und bekamen Recht . In diesem Verfahren wurden eine Menge Sachverständigengutachten erhoben, die - überwiegend - zu dem Ergebnis kamen: Das jahrzehntelange Dahinvegetieren der Strafgefangenen ohne Aussicht darauf, jemals wieder freizukommen, schadet nicht nur der Gesundheit sondern führt zu "Stumpfsinn und Verblödung" (Zum Nachlesen: BVerfG E 45,187). Das Gericht brachte dies auf die Formel "Mehr als zehn Jahre kann kein Mensch büßen" und sah die Menschenwürde der Betroffenen verletzt. Dies führte dazu, dass der Gesetzgeber verpflichtet wurde, auch für "Lebenslange" die Möglichkeit der Aussetzung des Strafrests vorzusehen - und dieser Verpflichtung ist er mit der Einführung des § 57a StGB nachgekommen. Nach dieser Norm wird unter bestimmten Voraussetzungen, frühestens aber nach 15 Jahren, auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt.
Das heisst aber nicht, dass "Lebenslang" nicht mehr "Lebenslang" wäre. Zum einen ist die Strafe nach 15 Jahren ja auch für diejenigen, die frei kommen nicht "erledigt", sondern wird eben zur Bewährung ausgesetzt. Zum anderen ist die Freilassung kein Automatismus. Stellt das Gericht bei Ahndung der Tat - zB "Mord" nach § 211 StGB - die "besondere Schwere der Schuld" fest, so ist die Strafaussetzung nach 15 Jahren ausgeschlossen. -
Ich habe ihn auch gerne gesehen in seiner Latzhose
wie er alles so Kindgerecht erklärt hat, war ne tolle Zeit damalsklingt komisch, is aber so *grins*
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Blick von Unhell auf das Wildbadtal, Trarbach und den Mont Royal
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Blick auf Traben-Trarbach von Starkenburg aus
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Blick auf Traben
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ok, danke
hab schon deine kritik gelesen.
obwohl ich ja dialekte mag,
sollte sich der (vor)leser etwas ans Werk anpassen.Passt ja nicht immer
jeder Dialekt zu allem *g*Schade eigentlich, naja vielleicht kommt ja nochmal eine bessere Version raus
auf jeden Fall danke fürs probehören und die Info
gruss der Rasselwobbler
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Als Buch , und auch als Film fand ich den Kurier des Zaren ganz klasse.
Ist mir zwar ein bischen rätselhaft, wie man einen 4teiligen Film, bzw. ein so dickes Buch in 59 min packen will...
Ich würde mich aber über einen komentar von dir freuen Poldi, vielleicht
würde ich mir den "Kurier des Zaren" kaufen. Die Story war jedenfalls prima, damalsGruss vom Rasselwobbler
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Das ehemalige Postamt
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Schiffe auf der Mosel , Sicht auf Stadtteil Traben
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Das Kriegerdenkmal unterhalb der Grevenburg
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Die Burg aus einer anderen perspektive, sicht auch aus dem Tal
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Der alte Bahnhof bei Nacht
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mal morgens im Nebel, die Burg von der Stadt aus gesehen
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Am alten Stadtturm
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Schlösschen Sonora
(auch gut zum Kaffee trinken )
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Hotel Bellevue
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Die Brückenschenke
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mal unterhalb der Grevenburg