Spaßbieter bei Internet-Auktionen müssen bezahlen

  • Spaßbieter bei Internet-Auktionen müssen bezahlen


    Düsseldorf (dpa) - Nicht ernst gemeinte Gebote bei Internet-Auktionen können teuer werden. Nach Angaben der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hatte das Amtsgericht Bremen einem privaten Autoverkäufer beim Auktionshaus eBay eine Vertragsstrafe von 1755 Euro zugesprochen.
    eBay
    Bieter sollten nur ernst gemeinte Angebote abgeben.
    © dpa
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    Diese muss ein Bieter zahlen, der trotz des Zuschlags den Wagen nicht mehr abnehmen wollte. Gegen nicht ernst gemeinte Gebote schützen sich immer mehr Bieter mit dem Hinweis, Spaßbietern drohe im Fall der späteren Nichtabnahme eine saftige Vertragsstrafe, berichtete die Rechtsanwaltskammer. Die 30-prozentige Vertragsstrafe in dem Fall sei zwar hoch, doch sie diene der Abschreckung, urteilte das Gericht.


    "Man muss eBay-Bietern eindringlich empfehlen, nur ernst gemeinte Angebote abzugeben", sagte der Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Alfred Ulrich. Allerdings hänge die rechtliche Beurteilung davon ab, ob der Anbieter Privatmann oder ein gewerblicher Händler sei. Bei gewerblichen Anbietern stehe privaten Bietern ein Widerrufsrecht zu