Staat darf Kontodaten abfragen

  • Die Überprüfung der Konten-Stammdaten mutmaßlicher Steuersünder ist rechtens. Bei vermutetem Sozialleistungsbetrug muss der Staat allerdings noch die Bedingungen dafür präzisieren, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem heute veröffentlichten Beschluss. Demnach muss bis Mai 2008 festgelegt werden, welche Behörden befugt sind, Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen.


    81.000 Abfragen im vergangenen Jahr


    Dem Gericht zufolge ist die Datenabfrage im Rahmen konkreter Verdachtsmomente zulässig, weil sie geeignet und erforderlich ist, Steuer- und Sozialbetrug zu bekämpfen. Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sollen die Finanzämter Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots bekommen. Im vergangenen Jahr nutzten sie dieses Instrument in rund 81.000 Verdachtsfällen.


    Dabei erfahren die Finanzbehörden neben Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge sowie wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist. Erst in einem zweiten Schritt können Kontostände und Umsätze abgefragt werden. Dazu muss dem Kontoinhaber aber zunächst die Chance gegeben werden, die Existenz eines bislang verschwiegenen Kontos aufzuklären.


    (Aktenzeichen: 1 BvR 155/03)


    Stand: 12.07.2007 09:46 Uhr
    Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7098202_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html]tagesschau.de[/URL]