CloneCD in Deutschland legal?

  • Der Softwarehersteller SlySoft hat ein Rechtsgutachten bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, das dem Hersteller zusichert, sein Kopierprogramm CloneCD sei in Deutschland legal. Die bei Musik-CDs verwendeten Kopierschutzmaßnahmen stellen keine wirksame technische Maßnahme dar, wie das § 95a Abs. 2 des UrhG fordert, so die Argumentation. Jedes handelsübliche Brennprogramm könne diese Musik-CDs kopieren, wenn das CD-Laufwerk die Daten auslesen kann.


    CloneCD kann 1:1-Kopien von CDs im RAW-Modus erstellen, unabhängig davon, welche Daten auf der Quell-CD sind. Damit geriet das Programm mit der Novellierung des Urheberrechts aber ins Fadenkreuz der Musk-Industrie, lassen sich so doch die Kopierschutzmaßnahmen von Musik-CDs umgehen.


    "Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird", heißt es dazu im UrhG § 95a Abs. 2.


    Allerdings kopiert CloneCD auch Computerprogramme, aber auch dies sei nach § 69a Abs. 5 UrhG zulässig, da die §§ 95a ff UrhG hierauf unanwendbar seien, so SlySoft unter Berufung auf das selbst beauftragte Gutachten. Laut § 69a Abs. 5 UrhG finden die Vorschriften der §§ 95a bis 95d auf Computerprogramme keine Anwendung.


    Zwar können CloneCD seit der kürzlich erschienenen Version 5.0.2.1 auch DVDs kopieren, aber keine kopiergeschützten Filme.


    Das ursprünglich von der deutschen Firma Elaborate Bytes entwickelte CloneCD hatte im Zuge der Urheberrechts-Novellierung die Rechte an CloneCD an die in Antigua ansässige Firma "SlySoft" verkauft und aus dem Handel genommen. Seitdem kann CloneCD nur noch über das Internet als Online-Version erworben werden.


    Als Reaktion auf das eigens beauftragte Gutachten will SlySoft nun in einem ersten Schritt gegen Anwälte vorgehen, die Betreiber von CloneCD-Fanseiten wegen Links zu CloneCD abgemahnt hatte, denn nach Ansicht von SlySoft war CloneCD in Deutschland nie illegal.


    Quelle: www.golem.de


    Is ja schön :D, nur hat jemand (beim ersten lesen) den Part mit dem "UrhG § 95a Abs. 2" verstanden :gruebel: :balla: :D

  • Ich brauche bei Gesetzestexten sowieso mindestens 3 Anläufe, bevor ich auch nur ansatzweise kapiere, was die von mir wollen. :balla: