Hm, für sowenig Geld bekommt man heutzutage ein Radl? Hätte ich nicht gedacht.
Die lange Antwortzeit zählt übrigens nicht, du hast den Mangel oder auch Rückgabewunsch ja innerhalb der 14 Tage angezeigt...wenn auch die Übermittlung als Email vielleicht weniger Wert ist als ein Brief oder Fax mit Faxprotokoll...
Aber bei dem Streitwert...
Du kannst doch Bewertungen kommentieren, oder? Dann schreib doch "Bezahlt habe ich, Beleg ist beim Anwalt. Verkäufer missachtet Fernabsatzgesetz" oder sowas
Gruß
spacie