Reine Panikmache
Offensichtlich haben viel und insbesondere die Medien immer noch nicht begriffen, daß Altersversorgung nicht nur aus der Gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Die Aussage: "Schon bei einem Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, der 32 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, wird laut Papier keinen Nutzen von der Riester-Rente haben" ist von daher falsch.
Nicht die Höhe der Rente ist maßgeblich, sondern die Höhe der Gesamtversorgung. Und die durchschnittliche Gesamtversorgung lag schon immer deutlich höher als der Durchschnitt der gesetzlichen Rente. Von daher läßt die Höhe der Rente allein überhaubt keine Rückschlüsse darüber zu, ob die Mindestversorgung greift oder nicht.
Darüber hinaus besteht offensichtlich auch immer noch eine grosse Wissenslücke darüber, was die Riester-Rente überhaupt ist.
Die "Riester-Rente" oder besser gesagt "Förderrente" ist eine ERSETZENDE Altersversorgung, die geschaffen wurde, um die Absenkung des Nettorentenniveaus durch die vorletzte Rentenreform auszugleichen. Eben aus diesem Grund, wird sie auch bei Hartz IV (ebenso wie der vorhandene Rentenanspruch) nicht als anzurechnendes Vermögen angerechnet, da sie als Basisversorgung auf der gleichen Stufe, wie die gesetzliche Rentenversicherung steht.
Im Rentenalter jedoch wird sie selbstverständlich bei der Grundsicherung berücksichtigt. Sie muß es sogar, da ansonsten der Begriff Grundsicherung ad Absurdum geführt würde. Eine Grundsicherung steht, wie es der Name schon impliziert, nur jemandem zu, der nicht über genügend eigene Mittel verfügt, unabhängig davon aus welcher Quelle die Mittel stammen.
Streitpunkt kann höchstens die Höhe einer Grundsicherung sein, nicht jedoch die Anrechung von Vermögenswerten auf eine Grundsicherung.
Von daher stimme ich völlig mit Riester überein. Eine Nicht-Anrechnung der Förderrente auf die Grundsicherung käme einer doppelten Förderung gleich (Zulagen/steuerliche Anrechung + Aufstockung der Rente auf Grundsicherung)
In der Tat ist Riester nicht sinnvoll für ledige Personen, die kaum Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (und es auch in Zukunft nicht vorhaben) und auch sonst keinerlei private Altersversorgung betreiben (und in Zukunft nicht vorhaben).
Das soll und darf es aber auch nicht.
Extrembeispiel:
Nie gearbeitet. Von Anfang an und bis zur Rente Hartz IV. Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich in die Riesterrente. Dafür die jährliche Förderung von 154,- Euro plus 185,- Euro pro Kind kassieren, und dann im Rentenalter ohne Anrechnung der bereits durch den Staat (der Gesellschaft) erhaltenen Förderung sich noch mal von der Gesellschaft den Rentenanspruch auf die Grundsicherung anheben lassen.
Das wäre eine Aufforderung zur Abgreifmentalität.