Besondere Regelauslegung beim Regelverstoß des Faustschlags

  • Der Regelverstoß des Faustschlags (IIHF Regel 528) wird in Zukunft in bestimmten Fällen nicht mit einer Großen plus automatisch Spieldauerdisziplinarstrafe oder mit einer Matchstrafe geahndet . Dem Wunsch kann entsprochen werden, wenn nachfolgend aufgeführte Kriterien erfüllt sind:


    1. Der Faustkampf darf nur zwischen Spieler und Gegenspieler ausgetragen werden, die an der ursprünglichen Situation beteiligt sind/waren, ohne Einmischung Dritter. Als Dritter gilt insbesondere auch der „Rächer“.
    2. Der Faustkampf muss unverzüglich beendet werden, wenn die Schiedsrichter eingreifen.
    3. Ein „Nachsetzen“ darf nach Abbruch des Faustkampfes nicht erfolgen.
    4. Beide Spieler müssen nach Beendigung des Faustkampfes direkt und ohne Zögern die Strafbank aufsuchen und dort verweilen.


    Sollten die o.g. Kriterien erfüllt sein, wird in großzügiger Auslegung der Regel 528 auf eine doppelte Kleine Strafe erkannt. Diese doppelte Kleine Strafe wird dann durch die automatische Disziplinarstrafe ergänzt, wenn sich die Spieler vor oder bei Ausübung des Faustkampfes ihrer Handschuhe entledigen.


    Es liegt jedoch im Ermessen des Schiedsrichters, Strafen gem. Regel 528 auszusprechen, z.B. wenn es sich um „Wiederholungstäter“ handelt (d.h. dieselben Spieler beginnen erneut in dem jeweiligen Spiel eine Auseinandersetzung) oder wenn der Schiedsrichter beide Teams zu einer disziplinierteren Spielweise aufgefordert hat. Das Verursacherprinzip für vorangegangene Fouls, die dann Ursache für den Faustkampf sind, hat auch in diesem Fall selbstverständlich Bestand.


    Quelle: DEB-Schiedsrichterausschuss
    http://www2.del.org/index.php?id=181&tx_ttnews[tt_news]=36&cHash=716d9ab46b