Berlin gibt als erstes Bundesland die Ladenöffnungszeiten weitgehend frei. Die Änderungen gelten bereits für das diesjährige Weihnachtsgeschäft.
Das Abgeordnetenhaus stimmt am Donnerstag mit großer Mehrheit einer Gesetzesänderung zu, nach der die Läden an Werktagen rund um die Uhr öffnen dürfen. Sonn- und Feiertage bleiben mit einigen Ausnahmen grundsätzlich geschützt. Zu den Ausnahmen gehören die vier Adventssonntage, an denen von 13.00 bis 20.00 Uhr verkauft werden darf.
Für die Freigabe der Öffnungszeiten stimmten SPD, CDU, Linkspartei und FDP, dagegen waren die Grünen. Beschäftigte sollen mit verschiedenen Regelungen vor zu viel Arbeit am Wochenende geschützt werden.
So sollen sie nur an zwei Adventssonntagen arbeiten dürfen. Für Eltern mit kleinen Kindern dürfe es keine Verschlechterung der derzeitigen Situation geben. Betroffen von der Neuregelung sind 60.000 Beschäftigte im Einzelhandel, etwa 70 Prozent davon sind Frauen.
Gewerkschaften und Kirchen kritisieren den Gesetzentwurf. Die Kirchen befürchten eine Aushöhlung der Adventszeit. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di befürchtet, dass qualifizierte Arbeitsplätze im Einzelhandel verloren gehen und mehr Billigjobs entstehen.
Stand: 09.11.2006 18:30
Quelle: rbb
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Und wann ziehen die anderen nach ?
Wer braucht denn wirklich 24 Stunden Ladenöffnung ?