Datenschutzbeauftragter ermahnt Behörden

  • Schaar warnt vor ausufernder Internet-Überwachung


    Angesichts erweiterter Polizeibefugnisse bei der Fahndung über das Internet warnt der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, vor ausufernder Überwachung. "Eine generelle Internet-Überwachung darf es nicht geben", sagte Schaar im Interview mit der "Berliner Zeitung". Ermittler dürften nicht alle möglichen im Internet geäußerten Meinungen kontrollieren und speichern. "Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte auf Straftaten oder Gefährdungen gibt, dürfen sie im Internet fahnden", sagte Schaar der Zeitung. So hält der Datenschützer es für zulässig, dass sich Polizisten sich in Chats einschalteten, in denen etwa kinderpornografische Bilder ausgetauscht werden.


    Schaar: Internetdaten-Speicherung dient auch Wirtschaft


    Nach wie vor hält Schaar auch die von der EU beschlossene sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nicht verhältnismäßig, nach der Verbindungsdaten von sämtlichen Telefon- und Internetverbindungen mindestens sechs Monate lang gespeichert werden müssen, damit die Polizei darauf zurückgreifen kann. Er habe "verfassungsrechtliche Zweifel", sagte Schaar. Außerdem befürchte er, dass Musik- und Filmindustrie auf die gespeicherten Kommunikationsdaten Zugriff erhielten, um damit gegen Urheberrechtsverletzungen durch Privatnutzer vorgehen zu können - beispielsweise in Tauschbörsen. "Im Rahmen der Urheberrechtsreform wird derzeit diskutiert, ob und wie diese Unternehmen die Daten erhalten können. Es geht längst nicht mehr nur um Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Wirtschaftsinteressen", zitiert die Zeitung Schaar.


    Wie lange darf die Polizei abhören?


    Auch außerhalb des Internets sieht Schaar die Verhältnismäßigkeit der Überwachungsmöglichkeiten nicht gewahrt: So forderte er, bei der geplanten Neuregelung von Lauschangriffen müsse deutlicher festgelegt werden, wann die Polizei das Abhören abbrechen müsse oder die Ergebnisse nicht verwenden dürfe, um die Privatsphäre unbeteiligter Familienangehöriger zu schützen.


    Stand: 02.01.2007 12:13 Uhr
    Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6257938_TYP6_THE_NAV_REF2_BAB,00.html]tagesschau.de[/URL]


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    :imho:
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