30 Jahre nach RAF-Mord

  • @ Skywise: P. S.: Wie ich gerade lese, wurde B. Mohnhaupt zu insgesamt fünfmal lebenslänglich plus fünfzehn Jahre plus besondere Schwere der Schuld verurteilt. Klingt nach einem ziemlich deutlichen Urteil :D
    Wie ich weiterhin lese, scheint das erste Gnadengesuch, das bereits nach 24 Jahren die Haft beendet hätte, bereits Mitte letzten Jahres abgelehnt worden zu sein. Also haben wir hier schon den zweiten Versuch ...[/quote]


    In diesem Falle, sollte Lebenslang auch Lebenslang heißen. Man bedenke das damals nicht nur Buback,Ponto usw umgebracht wurden sondern auch etliche Unbekannte Namen. Wie die Fahrer und Leibwächter dieser Herren, von dehnen kaum geredet wird.

    :P


    Lobo





    Glück ist das einzige was sich verdoppelt, wenn man es teilt[SCHILD=random]der beste Lobo der Welt [/SCHILD]

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  • "Begleitete Ausgänge" für Christian Klar


    Dem ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar werden Hafterleichterungen zugestanden. Das Landgericht Karlsruhe gab damit einer Beschwerde des Anwalts Klars gegen die Anordnung des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll statt. Goll wollte dem Gefangenen keine Vollzugslockerungen gewähren. Durch diese Entscheidung sei Klar in seinen Rechten verletzt worden, heißt in der Entscheidung der Richter. Weil Klar unabhängig von seinem Gnadengesuch beim Bundespräsidenten die reguläre Entlassung aus der seit November 1982 andauernden Haft im Januar 2009 zusteht, werden üblicherweise zwei Jahre zuvor von der Justiz "entlassungsvorbereitende Maßnahmen" ergriffen, um Langzeithäftlinge auf das Leben danach vorzubereiten. Dazu gehören unter anderem Freigänge, Sonderurlaube und offener Vollzug.


    Nachdem ein Gutachtergremium Klar diese Vollzugslockerungen bereits zugestanden und keinerlei Bedenken geltend gemacht hatte, nahm der Landesjustizminister eine kapitalismuskritische Grußbotschaft Klars an eine linksgerichtete Konferenz zum Anlass, die Hafterleichterungen zu verbieten. Das Landgericht hob die Nichtzulassung von Vollzugslockerungen durch den Justizminister jetzt auf und stellte fest, "dass der Antragsteller durch die Versagung der beantragten Volllzugslockerungen in seinen Rechten verletzt" sei.


    Klars Grußbotschaft war Gremium bekannt


    Das Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass am 27. Februar dieses Jahres eine zweite Vollzugsplankonferenz im Fall Klar beschlossen hatte, dem Gefangenen weitere begleitete und unbegleitete Ausgänge zu gewähren. Bei dieser Konferenz sei die Grußbotschaft Klars an die Rosa-Luxemburg-Konferenz "bekannt und Gegenstand der Diskussion" gewesen. Ein Einfluss auf die Gefährlichkeitsprognose "wurde insoweit nicht festgestellt", erklärten die Richter. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


    Die Nachrichtenagentur AFP meldete, dass Klar den offenen Vollzug in Berlin antreten solle. Dort war ihm vom Intendanten des Berliner Ensembles, Claus Peymann, mehrfach ein Praktikum als Bühnentechniker angeboten worden.


    Stand: 24.04.2007 11:36 Uhr
    Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6653082_NAV_REF2,00.html]tagesschau.de[/URL]