BGH stoppt "Kommissar Trojaner"
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung, hieß es zur Begründung. Damit wurde der Antrag von Generalbundesanwältin Monika Harms abgelehnt, die den Computer eines mutmaßlichen Islamisten heimlich überprüfen lassen wollte.
Mit dem Urteil bestätigte der BGH die Bedenken eines seiner Ermittlungsrichter, der bereits im November verkündet hatte, dass die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten nicht ausreichten. Hausdurchsuchungen liefen offen und in Anwesenheit des Betroffenen ab, während das Ausspähen von Daten mittels so genannter Trojaner heimlich vor sich gehe, lautete seine Argumentation. Der Richter verglich solche Maßnahmen mit dem "großen Lauschangriff", weil die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung. Auch mit einer Telefonüberwachung könne die Online-Durchsuchung nicht verglichen werden, da laut Bundesverfassungsgericht bereits abgespeicherte Daten nicht mehr Teil der Telekommunikation sind.
Regierung will fehlende gesetzliche Bestimmung ergänzen
Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sprach sich nach der Urteilsverkündung dafür aus, rasch eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Ermittlungen zu schaffen. Die Strafverfolgungsbehörden müssten auch auf diese Weise ermitteln dürfen.
Die FDP begrüßte das BGH-Urteil. Eine Online-Durchsuchung übersteigt in der Intensität des Eingriffs den großen Lauschangriff", sagte die Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Dies sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Stand: 05.02.2007 12:05 Uhr
Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6377288_NAV_REF1,00.html]tagesschau.de[/URL]
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Ich hätte auch nicht verstehen können wenn es anders gekommen wäre.
Nur jetzt wird wieder an den Gesetzen rumgefuscht um so ein Schlupfloch zu schaffen und doch noch die Erlaubnis zu bekommen.