Wegen Hartz IV - Der Landkreis Rotenburg streicht Konfirmationsgeld
Der Landkreis Rotenburg an der Wümme hat zwei Kindern einer Hartz-IV-Familie das Konfirmationsgeld abgenommen. Viele Gemeinden in Niedersachsen sind jetzt verunsichert, wie sie das Gesetz auslegen sollen. Wer Hartz IV bezieht, darf keine Geldgeschenke annehmen - so steht es im Gesetz. Das gilt auch für die Kinder. Die strenge Anwendung des Gesetzes stößt aber auf Kritik. Deutliche Kritik kommt von der evangelischen Landesbischöfin Margot Käßmann. "Da werden Jugendliche aus schwieriger sozialer Lage zusätzlich gedemütigt und stigmatisiert", sagt die Bischöfin. Rotenburgs Landrat Hermann Luttmann kündige an, zusammen mit seiner Frau, der Niedersächsischen Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann, nach einer Lösung zu suchen. - Zwar handelte der Landkreis Rotenburg streng nach Vorschrift, allerdings haben Behörden einen Ermessensspielraum, dass heißt sie können auch Ausnahmen machen."
Quelle: ffn