Anti-Terror-Gesetz ohne Wert?
Mit deutlicher Ablehnung und scharfer Kritik haben Union und Opposition auf den Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Ausbildung in Terrorlagern reagiert. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach bezeichnete den Entwurf als nicht ausreichend und wenig praxistauglich. Ähnlich äußerten sich Sprecher der Grünen.
Zypries hatte am Vormittag ein Papier vorgelegt, das den Aufenthalt in Terrorlagern mit bis zu zehn Jahren Haft bewehrt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verdächtige tatsächlich ein Attentat vorbereitet. Das "bloße Erwerben von Fertigkeiten ohne die Absicht, damit eine terroristische Gewalttat zu begehen, bleibt straflos", heißt es in dem Gesetzentwurf.
ZitatAlles anzeigenÄnderungsvorschlag für § 89a StGB: 1. die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassen, um eine terroristische Gewalttat zu begehen
Beispiele:
a) A erhält den Auftrag, in Deutschland einen Sprengstoffanschlag auf eine Bundeswehrkaserne und einen US-Luftwaffenstützpunkt zu verüben. Um die notwendigen Fertigkeiten zu erwerben, lässt A sich in einem islamistischen Ausbildungslager in Pakistan theoretisch und praktisch im Umgang mit Schusswaffen bzw. in der Herstellung und der Zündung von unkonventionellem Sprengstoff schulen. [...]
2. die Herstellung, das Sich-Verschaffen, Überlassen oder Verwahren von Waffen, bestimmten Stoffen (z. B. Viren, Gifte, radioaktive Stoffe, (Flüssig-)Sprengstoffe) oder besonderen zur Ausführung der vorbereiteten Tat erforderlichen Vorrichtungen (z. B. Zündern) sowie
3. das Sich-Verschaffen oder Verwahren von erforderlichen wesentlichen Gegenständen oder "Grundstoffen", um diese Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen herzustellen
Quelle: Bundesjustizministerium
Reform für die Ablage?
Bosbach bemängelte, wenn einem Verdächtigen erst die Absicht zu einem Anschlag nachgewiesen werden müsse, dürfte die Regelung im Alltag kaum zum Einsatz kommen. Eine Schulung in einem Terrorlager stelle aber keine Gesinnung dar, sondern eine abstrakte Gefährdung. Derartige abstrakte Gefährdungsdelikte seien im deutschen Recht aber nicht selten. So würden Trunkenheitsfahrten als latente Gefahr für die Allgemeinheit auch dann bestraft, wenn sich der Fahrer an alle Verkehrsregeln halte. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein vertrat die Ansicht, wer ein konkretes Attentat vorbereite, könne schon nach heutiger Rechtslage bestraft werden.
Auch die Grünen äußerten Bedenken. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck sagte, das Gesetz werde der Justiz "einen Haufen kaum zu bewältigender Beweisprobleme" bereiten, zumal die einzig "validen Informationen aus Geheimdienstquellen stammen werden".
Taten, nicht Gesinnung bestrafen
Zypries hatte in den vergangenen Wochen darauf verwiesen, dass man in Deutschland nur für Taten bestraft werden könne, die man begangen oder hinreichend vorbereitet hat. Da die Union die Haltung der Ministerin für zu zögerlich hielt, hatte das Bundesland Hessen in der vergangenen Woche über den Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht für die Teilnahne an Terrorcamps eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Auch die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen solle erneut unter Strafe gestellt werden.
Die von Zypries präsentierten Eckpunkte sehen ferner vor, auch die Herstellung von Sprengstoffen oder die Beschaffung der Grundstoffe dafür mit Haft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren zu bestrafen. Die Bundesregierung will außerdem das Verbreiten oder Anpreisen von terroristischen Anleitungen bestrafen. Gefährliche Ausländer sollen zudem leichter ausgewiesen werden können.
Unter die Vorbereitung einer Gewalttat fällt auch das Besorgen, Überlassen oder Verwahren von Waffen sowie von bestimmten Stoffen wie Viren, Giften, Nuklear- oder Sprengmaterial. Auch wer Geld zum Kauf dieser Stoffe oder zur Vorbereitung eines Terroranschlags zu Verfügung stellt, macht sich strafbar.
Internet im Visier
Die Anleitung zu einer Gewalttat soll mit bis zu drei Jahren Haft belegt werden. Dies betrifft auch das Herunterladen von Sprengstoffanleitungen aus dem Internet. Aber auch hier kommt es immer auf die Verknüpfung mit einer beabsichtigten Straftat an. Das Justizministerium will nicht jeden kriminalisieren, der sich im Internet dubiose Seiten anschaut.
Der neue Paragraf 89a des Strafrechts zielt allerdings nicht nur auf den islamistischen Terrorismus: Auch das Mitglied einer rechtsextremistischen Wehrsportgruppe, das zur Vorbereitung eines Anschlags einen Sprengmeisterkurs besucht, kann danach bestraft werden. Das gleiche gilt für Verdächtige, die eine Flugschule besuchen, um ein Passagierflugzeug zu entführen.
Verdächtige hatten Lager besucht
Die Forderung nach einem eigenem Straftatbestand für den Aufenthalt in Terrorcamps war aufgekommen, nachdem Anfang September mehrere Verdächtige festgenommen worden waren, die offenbar weit fortgeschrittene Vorbereitungen für einen Anschlag in Deutschland getroffen hatten. Einige hatten zuvor ein Ausbildungslager in Pakistan besucht.
Stand: 18.09.2007 20:47 Uhr
Quelle: tagesschau.de
----------------------------------------------
Wie wäre es die Lager gleich zu bombardieren, dann hätte man gleich ein paar Probleme weniger und Zeit sich um die wirklich wichtigen Sachen zu kümmern.