Gericht stoppt Fernseherwette

  • Gericht stoppt Fernseherwette


    Wer am 1. Juni einen Fernseher kauft, bekommt sein Geld zurück - sofern Rudi Völlers Elf die EM gewinnt. Mit diesem Wettangebot hat der Media Markt einen TV-Geräte-Kaufrausch ausgelöst. Ein Gericht aber hat für einige Filialen nicht nur die Reklame für die Aktion gestoppt - sondern auch die mögliche Erstattung der Kaufsumme.


    Hamburg - Der Hamburger Rechtsanwalt Friedhelm Faust ist nicht gut auf den Media Markt zu sprechen. Schon mehrfach begegnete man sich als Gegner vor Gericht. In dieser Woche ging Faust wieder gegen den Elektronik-Discounter vor. Er finde "echt schlimm, richtig schlimm", wie der Media Markt mit seiner EM-Aktion "die gesetzestreuen Einzelhändler aufs Höchste geschädigt" habe, sagte Faust zu SPIEGEL ONLINE. Das Ganze sei "grob wettbewerbswidrig".


    Faust vertrat den Hamburger Verein für lauteren Wettbewerb - zu dessen Mitgliedern zählen Karstadt, der Otto-Versand, außerdem Einzelhandelsverbände. Noch am 1. Juni hat das Hamburger Landgericht drei von vier Hamburger Media Märkten durch einstweilige Verfügung untersagt, die EM-Aktion zu bewerben. Auch die Einlösung des Wetteinsatzes - die Erstattung des Kaufpreises im Fall einer deutschen Meisterschaft - ist gestoppt. Betroffen sind die Filialen in Nedderfeld, Billstedt und Hummelsbüttel.


    "Neidhammelei" der Konkurrenz?


    Nicht nur dort, sondern bundesweit waren am Dienstag Scharen von Fernseherkäufern in die Märkte geströmt - 174 gibt es insgesamt. Aus einer Filiale war zu hören, in einer einzigen Stunde seien 200 Prozent mehr TV-Geräte verkauft worden als am ersten Werktag im vergangenen Juni. Manche Kunden ließen sich gar zum Erwerb teurer Plasma- oder LCD-Apparate verlocken. Die Märkte seien "proppenvoll" gewesen, sagt Anwalt Faust: "Bei solchen Angeboten brennen die Sicherungen durch." Die Chancen, dass Deutschland Meister wird, stünden fifty-fifty, rechnete ein Völler-Fan dem "Hamburger Abendblatt" vor.


    DPA
    Teamchef Völler: Meisterchance bei 50 Prozent?
    Bernhard Taubenberger, Sprecher des Media Marktes, findet: Der Hamburger "Abmahnverein" und sein Rechtsbeistand seien Spielverderber. Aus reiner "Neidhammelei" seien sie gegen eine "pfiffige Aktion" zu Feld gezogen. Nur Spott hat Taubenberger für die These übrig, dass die Verfügung "dem Schutz der Kunden" diene.


    Für Anwalt Faust steht hingegen fest: Die Chance, dass der Media Markt seinen Einsatz einlösen müsste, war ohnehin minimal. Selbst wenn Völlers Mannschaft den Meistertitel durch ein Wunder doch irgendwie holt - ihr Kaufpreis-Einsatz sei für Kunden der betroffenen Filialen nicht verloren. "Das sind mangelhafte Verträge, die Kunden haben ein Rücktrittsrecht." Dass man Glücksspiel nicht wie in diesem Fall mit Verkaufsgeschäften verknüpfen dürfe, sei eben ein "eherner Grundsatz" des Rechts.


    "Planvoll" am Wochenende gestartet?


    Faust wirft dem Media Markt vor, die Aktion mit Kalkül so eingefädelt zu haben, dass sie kaum zu stoppen war. Es sei sicher "planvoll" gewesen, dass die Fußballwette erst ab Samstag beworben worden sei. Am Sonntag und am Pfingstmontag habe es praktisch keine Chance gegeben, vor Gericht zu ziehen - das sei erst am Dienstag möglich geworden, als die TV-Geräte schon verkauft wurden. Durch die Zersplitterung der Media-Markt-Gruppe in einzelne GmbHs sei es obendrein kaum möglich, gegen die Kette insgesamt vorzugehen. Wenn eine Verfügung gegen den Markt in Nedderfeld erlassen werde, müsse sich die Filiale in Halstenbek in Schleswig-Holstein noch lange nicht daran halten.


    Dass die Wettaktion nur in drei Filialen gestoppt worden sei, wie der Media Markt mitteilt - das "überrascht" Anwalt Faust trotzdem. Er sagt: Auch in Einzelhandelsverbänden anderswo habe der Markt die Konkurrenz gegen sich aufgebracht. Faust hegt die Vermutung: Der Mutterkonzern Metro sei so einflussreich, dass viele nicht wagen würden, ihn zu verprellen.


    Noch prüften die Anwälte des Media Marktes, ob sie gegen die einstweilige Verfügung vorgehen, sagt Sprecher Taubenberger. Eine Entscheidung ist nicht vor kommender Woche zu erwarten. Taubenberger betont: Die übliche 14-tägige Frist, in der Kunden ihre Käufe gegen Vorlage des Kassenbons zurückgeben können, gelte auch im Fall der Fernseherwette. Wer plötzlich den Glauben an die deutsche Elf verliert - der kann also immer noch zurück.

  • Originell war die Idee sicher, leider kann sich sowas natürlich nur so ein Riese leisten, die kleinen Fernseherhändler gehen bei sowas zugrunde. Allerdings wenn das eine einmalige Aktion bleibt, dann ist das grade noch so OK. Allen um MediMarkt mal richtig zu "schädigen" wünsche ich natürlich das Deutschland gewinnt und MediaMarkt so richtig Bezahlen muss :D

  • Zitat

    Original von Tatzelwurm
    Originell war die Idee sicher, leider kann sich sowas natürlich nur so ein Riese leisten, die kleinen Fernseherhändler gehen bei sowas zugrunde. Allerdings wenn das eine einmalige Aktion bleibt, dann ist das grade noch so OK. Allen um MediMarkt mal richtig zu "schädigen" wünsche ich natürlich das Deutschland gewinnt und MediaMarkt so richtig Bezahlen muss :D


    Draufzahlen werden die so oder so nicht.


    Entweder wird das bei einem Industrieversicherer versichert (bestes Beispiel wäre hier Lloyds) oder man plaziert mit einem Teil der Einnahmen einfach eine Wette bei Oddset auf Deutschland als Europameister. :grins: Diese Möglichkeit hätte auch ein kleiner Händler, wenn er auf die Idee gekommen wäre.

    "Woe to you, Oh Earth and Sea,
    for the Devil sends the beast with wrath,
    because he knows the time is short...
    Let him who hath understanding reckon
    the number of the beast
    for it is a human number,
    it's number is Six hundred and sixty six"

    Einmal editiert, zuletzt von der_landvogt ()