EuGH urteilt über Besteuerung von Zigaretten-Sticks

  • "Billiger Rauchen" vor dem Aus?


    Heute entscheiden die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, ob preisgünstige Zigaretten-Sticks wie Feinschnitt-Tabak oder wie Fabrikzigaretten zu versteuern sind. Die Vorzeichen stehen ungünstig für die deutschen Verbraucher: Der Generalanwalt beim EuGH hat die ungleiche Besteuerung von Sticks und Zigaretten bereits moniert und meistens folgen die Richter seiner Stellungnahme. Damit wären die Sticks im Markt sofort erledigt.


    Die Branche hat das Produkt allein aus steuerlichen Gründen überhaupt erst erfunden. Der Raucher führt eine vorgefertigte Rolle aus Feinschnitt-Tabak in eine Zigarettenhülse ein und entfernt eine Alu-Ummantelung, um ein rauchfertiges Produkt herzustellen. Der Fiskus dankt die Mühe, indem der Raucher zum halben Preis seiner Sucht frönen darf: 20 Sticks kosten ungefähr 2,30 Euro, die gleiche Menge Zigaretten 4,50 Euro. Ohne den Steuervorteil ist das Produkt sinnlos, weil der Verbraucher den gleichen Preis bezahlen müsste und ebenso gut fertige Zigaretten kaufen kann.


    Sticks haben 20 Prozent Marktanteil


    Nach fünf Steuererhöhungen und den höchsten Zigarettenpreisen aller Zeiten machen die Sticks inzwischen mehr als ein Fünftel des deutschen Zigarettenmarktes aus. "Sie richten sich vor allem an die preisbewussten Verbraucher", sagt Lars Großkurth vom Zigarettenhersteller Reemtsma. Der tägliche Konsum einer Schachtel Zigaretten kostet im Monat rund 120 Euro; das ist mehr als ein Drittel des Budgets für einen Hartz-IV-Empfänger. Der einkommensschwache Teil der Bevölkerung werde kaum auf Fabrikzigaretten umsteigen, wenn es keine Sticks mehr gibt, so der Branchenvertreter.


    Auch Handelsmarken aus dem Supermarkt und die Niedrigpreis-Produktlinien der Tabakkonzerne seien mittlerweile für diese Klientel zu teuer. "Wir befürchten, dass diese Verbraucher auf legal importierte und vor allem illegal geschmuggelte Zigaretten umsteigen", sagt Großkurth.


    Industrie hofft auf Übergangsfrist


    Die Branche richtet ihre Blicke nun nach Berlin, wo die Bundesregierung über die Umsetzung des Urteils entscheiden muss. "Wir hoffen, dass es eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren gibt", sagt der Deutschland-Chef von British-American Tobbacco (BAT), Mark Cobben. Andernfalls sei der BAT-Standort Bremen gefährdet, wo rund 300 Arbeitnehmer Sticks produzieren. Ähnlich sieht es bei Reemtsma aus, wo 300 Arbeitsplätze im südwestdeutschen Lahr auf dem Spiel stehen - plus 400 weitere bei Tabakbauern in der Region. Marktführer Philip Morris sieht 160 Jobs in seinem Dresdener Werk in Gefahr.


    Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4940444_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html]http://www.tagesschau.de[/URL]


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    Und das gibt 100%ig wieder einen Schuss nach hinten :effe:
    :smokin:

  • Zitat

    Original von Ska the Witch
    Wer das Geld für Kippen noch hat, dem kann es ja gar nicht sooooo schlecht gehn!!


    Es ist schon ein Unterschied ob mal 120 oder 40€ bezahlen muss.
    Und muss es dann nicht für die Nichtraucher auch heißen, wer ins Kino geht, wer sich Computer und Internet leistet, wer sich Musik CDs kauft ...... dem kann es ja gar nicht sooooo schlecht gehn ;)

  • Tage des billigen Rauchens sind gezählt


    Die bisher preisgünstigeren Zigaretten-Sticks müssen künftig in Deutschland wie normale Zigaretten besteuert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, es handele sich bei den vorgefertigten Röllchen nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher. Deswegen dürfe auch der niedrigere Steuersatz für Selbstgedrehte nicht auf die Sticks angewendet werden.


    Die "Sticks" - im konkreten Fall ging es um "West Single Packs" - sind nach Feststellung des Gerichts Zigaretten und müssen dementsprechend besteuert werden. Zigaretten seien nach geltendem Recht auch "Tabakstränge, die durch einen einfachen, nichtindustriellen Vorgang in eine Zigarettenpapierhülse geschoben werden". Dem Gericht zufolge ist dies eindeutig der Fall.
    "Einfacher Vorgang" oder "genaue und geübte Handhabung"


    Die Bundesregierung, die von der EU-Kommission verklagt worden war, hatte dies bestritten: Es seien "mehrere aufeinander folgende Verfahrensschritte nötig", die "eine genaue und geübte Handhabung erforderten". Das Gericht legte im Urteil dar, der vorportionierte Tabak werde in einer Aluminiumhülse in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt. Anschließend werde die Verpackung entfernt und der Tabak bleibe in der Hülse: "Daraus folgt, dass die in Rede stehenden Tabakstränge durch einen einfachen, nichtindustriellen Vorgang in Zigarettenpapierhülsen geschoben werden." Damit seien alle Kriterien für die Definition einer Zigarette erfüllt. Die Bundesrepublik Deutschland muss die Kosten des Verfahrens tragen. (Rechtssache C-197/04)


    Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4940444_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html]http://www.tagesschau.de[/URL]

  • Also ich finde auch, wenn man den Aufwand mit den Sticks betreibt, kann man genauso gut auch selber drehen (und man muss nicht soviel Zeugs mit sich rumschleppen). Und "Tütentabak" *g* bleibt ja vergünstigt. [SIZE=7]obwohl es mir lieber wäre, er wäre auch tuer - dann würde mein Göga vielleicht endlich aufhören... :flucht: [/SIZE]