Schwere Masern-Epidemie in Nordrhein-Westfalen

  • München/Berlin/Münster (dpa) - In Nordrhein-Westfalen ist die größte Masernepidemie seit Einführung der Meldepflicht 2001 in Deutschland ausgebrochen. Rund 1100 Menschen sind innerhalb von zehn Wochen erkrankt, 160 von ihnen kamen in eine Klinik und ein Kind muss mit schweren Spätfolgen rechnen.


    Die Ausbreitung hat zu schweren Vorwürfen gegen die Gesundheitsbehörden geführt. Das Robert Koch-Institut wirft den nordrhein-westfälischen Gesundheitsbehörden Untätigkeit vor, die ein Fall für die Staatsanwaltschaft sei. Die Kinderärzte fordern eine gesetzliche Impfpflicht vor der Aufnahme in Kindergärten und Schulen. Pro Woche kämen derzeit in dem Bundesland noch 100 bis 150 neue Fälle hinzu, sagte Verbandssprecher Sean Monks.


    "Wir haben bereits viele sehr schwere Verläufe der Masern gesehen - zwei Kinder sind an der hochgefährlichen Masernenzephalitis (eine Gehirnentzündung) erkrankt - das ist fahrlässige Körperverletzung und somit bereits jetzt ein Fall für den Staatsanwalt", sagte Prof. Heinz-Josef Schmitt, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI). "Der Staat ist in der Pflicht, die Gesundheit der Kinder zu schützen, und darf nicht zulassen, dass sich Kinder zum Beispiel beim Schulbesuch mit vermeidbaren, gefährlichen und potenziell tödlichen Krankheiten anstecken."


    Ein siebenjähriges Mädchen aus Leverkusen leidet nach einer Maserngehirnentzündung unter schweren Folgen. Während des Klinikaufenthaltes habe das Kind nicht sprechen können. Jetzt müsse es in eine Förderschule wechseln. "Das Mädchen kann sich kaum noch konzentrieren, hat Wissensverluste und ist in seiner Entwicklung zurückgeworfen", sagte Monks.


    Ein 17-jähriger Junge aus Borken und eine 26 Jahre alte Frau aus Mönchengladbach sind ebenfalls an der Infektion des Gehirns erkrankt. Wie das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD) in Münster mitteilte, sei der Gesundheitszustand ernst, aber nicht lebensgefährlich gewesen. Laut RKI führen 0,1 Prozent der Masernfälle zu einer akuten Gehirnentzündung. In bis zu 20 Prozent der Fälle verläuft die Masernenzephalitis tödlich.


    Die betroffenen Gesundheitsämter hätten offensichtlich nicht verhindert, dass infizierte Kinder weiter zur Schule oder in den Kindergarten gegangen seien und sich so andere anstecken konnten, meinte Schmitt. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus dem Jahre 2001 verbiete den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung in einem solchen Fall ausdrücklich.


    Der Berufsverband der Kinderärzte fordert klare Regelungen. "Die Landesregierung ist dafür verantwortlich, die Kinder vor Masern zu schützen. Dies kann nur durch konsequente Riegelungsimpfungen gelingen, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht, sagte Verbandssprecher Sean Monks. "Wir fordern das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes auf, endlich dem Gesetz entsprechend für eine ausreichende Durchimpfungsrate in NRW zu sorgen."


    Die Impfung von akut gefährdeten Säuglingen ab dem Alter von sechs Monaten hält der Verband für dringend erforderlich, insbesondere weil in der letzten Zeit zunehmend Säuglinge von der Erkrankung betroffen seien. Masernerkrankungen in diesem Alter seien mit einem erhöhten Risiko verbunden, an der chronischen Maserngehirnentzündung (SSPE) zu erkranken.


    "Bisher mussten mehr als 160 Kinder und Jugendliche mit Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündungen stationär behandelt werden", berichtet Horst-Gerd Baumeister, Leiter der Abteilung Hygiene und Infektiologie am LÖGD.


    quelle: dpa


    oh shit! :crap:

    Unterwegs sein


    das ist es doch
    per pedes per Rad
    per Bahn per Flugzeug
    per Kopf in ferne Zonen
    zu finden was unauffindbar
    jenseits der Grenzen
    deiner selbst