Gutachten sieht Verfassungsprobleme für absolutes Rauchverbot

  • Berlin (dpa) - Ein absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz könnte auf verfassungsrechtliche Probleme stoßen.


    Es sei "zweifelhaft, ob ein absolutes Rauchverbot erforderlich ist" oder ob der Nichtraucherschutz nicht auch über die Einrichtung von Raucherräumen oder Ausnahmen für bestimmte Betriebe wirksam gewährleistet werden könne.


    So heißt es in einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die der dpa am Dienstag vorlag. Mehrere Fraktionen planen ein gesetzliches Rauchverbot.


    Ein solches Verbot könnte auf Bundesebene unter anderem über das Arbeitsschutzgesetz oder die Arbeitsstättenverordnung geregelt werden.


    Ein generelles Rauchverbot über das Arbeitsschutzgesetz wird in der Ausarbeitung als nicht verhältnismäßig gewertet.


    Das Arbeitsschutzgesetz stellt den Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz in den Vordergrund.


    Denkbar wäre rechtlich auch ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten, das aber in das Grundrecht der Raucher eingreifen könnte. Weil es sich um eine Verordnung handelt, müssten dazu die Länder über den Bundesrat entscheiden.


    Möglich wäre auch, die Ausnahme des Nichtraucherschutzes für Gaststätten in der Verordnung zu streichen. Das wäre aber Sache der jeweiligen Arbeitgeber.


    In Räumen, in denen nur rauchende Beschäftigte arbeiten, wäre ein Rauch- Tabu zudem nicht gerechtfertigt, heißt es in dem Papier. Die Arbeitsstättenverordnung gilt nicht im öffentlichen Nahverkehr.


    Die Befürworter eines gesetzlichen Rauchverbots im Bundestag wollen das Thema mit einen gemeinsamen Antrag von Union und SPD voranbringen.


    Das Bundesgesundheitsministerium hatte signalisiert, ein Rauchverbot zügig auf den Weg bringen zu wollen, wartet aber auf eine Initiative aus dem Bundestag.


    Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich für ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen und bestimmten Gaststätten ausgesprochen. In der Union gibt es Bedenken, die gesamte Gastronomie mit einem Rauchverbot zu belegen.


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