Ebay Idiot

  • Hallo zusammen, muss mal nen bissel Druck ablassen.


    Ich habe mir bei Ebey ein Fahrad (bei eine Powerseller also Händler) gekauft. Als ich es zusammengebaut habe ist mir aufgefallen, das der Rahmen verzogen ist.
    Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben, was ich denn tun soll.
    Er antwortet nur (nach 1,5 Wochen), dass ich ihm Fotos zuschicken soll.
    Ich war aber schon bei einem Fachhandel und habe das mal anschauen lassen. Dort wurde mir gesagt, dass es ein Totalschaden ist und ich es zurückschicken soll. Das habe ich dann auch so an den Verkäufer weitergegeben.
    Der schrieb dann nur, dass er die ware nicht zurück nimmt, weil sie NEU und OVP war.
    Habe das Fahrrad auf meine Kosten dann reparieren lassen und ihm ne negatieve Bewertung gegeben "lieferung defekt, musste selber reparieren lassen" .
    Was macht diese SAU...?! Haut mir eine "Kunde-hat-nicht-bezahlt-Mahnung" über Ebay rein!!!! und Schreibt, dass ich ein schwindler bin und dass ich nicht bezahle... :angryfire: :angryfire:


    Komisch nur, dass von meine Konto einen tag nach auktion das geld abgegangen ist und ich eine 6tage nach auktion das Fahrrad hatte. Und komisch ist auch, dass ich von Ihm ne "Bezahlung-ist-eingegangen-Mail" bekommen habe. :P


    :balla:

    "Ich eile! Gibt es Jungfrauen zu retten oder Drachen zu erschlagen?"

    Sven Plate (Das Tapfere Schneiderlein)


    Sind wir nicht alle ein wenig [GLOW=limegreen]INSIDE[/GLOW] ?

    Ich grüße alle die gegrüßt werden wollen


    Euer Popelx

  • Hi Popel,
    war das denn ein Händler mit Gewerbe? Dann kannst du das Rad doch eh zurückgeben ohne Angabe von Gründen.

  • Vermutlich hat er aus dem Grund 1.5 Wochen mit der Beantwortung gewartet.
    Warum hast du dich nicht weiter mit ihm auseinandergesetzt???


    Mitteilung an Ebay, Kopie der Geldeingangsmail und Berwertung löschen lassen...


    Gruß
    spacie

    spacie

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  • Zitat

    Original von Popelx
    ...Habe das Fahrrad auf meine Kosten dann reparieren lassen...


    Jetzt ist es zwar zu spät, aber warum hast du das denn getan?
    Ist doch offensichtlich und sogar mit Gutachten, daß die Ware schon defekt bei dir ankam. OVP oder nicht kann dir doch schnuppe sein.
    Beim nächsten Mal schick es (auf seine Kosten) zurück.
    Selbst wenn es beim Transport geschah, Muß der Lieferant zahlen (Versichertes Paket etc.).


    Ware über 40€ kann außerdem ohnehin wie schon erwähnt wurde innerhalb 14Tagen ohne weiteres zurück schicken. Wozu sonst ein Rückgaberecht? - Händler müssen das geben.


    Jetzt ist's rum, ärgere dich nicht weiter. Ich hoffe das Rad war nicht zu teuer.
    Beim nächsten Mal sei aber schlauer.
    Gruß skunk

  • @skunk: Du kannst die Ware IMMER innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, wenn du sie gemäss Fernabsatzgesetz gekauft hast. Also immer dann, wenn du kaufst, ohne vorher anfassen zu können.
    Die 40 Euro Grenze legt lediglich fest, wer die Versandkosten für den Rückversand zu tragen hat...


    Gruß
    spacie

    spacie

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  • Aha, danke dir für die Info.
    Und wie ist es nun wenn ich ab und zu bei Ebay etwas verkaufe und den berühmten Satz 'Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme etc...' drunter schreibe, gilt das nun für Privatverkäufe oder muss ich trotzdem immer innerhalb 14 Tagen zurücknehmen?

  • Das gilt nur für gewerbetreibende. Wichtig ist der Part "Ausschluss jeglicher Gewährleistung", gewährleisten musst du auch als privater, du kannst und solltest es aber ausschliessen. Das stellt dich aber nicht frei von Sachmängelhaftung, alle Eigenschaften, die du angibst, muss der Artikel dann auch haben. Wenn du ne gelbe Ente verkaufst und ne grüne lieferst, dann kannst du sonstwas in die Auktion schreiben, ein Gericht würde dich zur Rücknahme verdonnern.


    Das Problem beim Privatverkauf ist aber, dass die Grenze zum Gewerbebetrieb nicht klar definiert ist, also solltest du a) nicht zuviel über ebay verkaufen und b) immer einen nachvollziehbaren einmaligen Grund für den Verkauf reinschreiben.


    War doch neulich in einem der vielen Foren, dass eine Hörspielverkäufern sogar abgemahnt wurde, weil sie als (unterstellte) gewerbliche gegen die Impressumspflicht verstossen hat.


    Gruß
    spacie

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  • Das mit Ebay, ist noch am laufen, da muss ich diese Woche noch die Uberweisungsnummer usw raussuchen, das lasse ich nicht auf mir sitzen. :P


    ist wie gesagt das Problem gewesen, dass ich das Fahrrad erst ne Woche nach Erhalten zusamengebaut habe... und er sich dann so lange zeit gelassen hat mir zu antworten.
    Da die Verpackung auch völlig i.O. war, bin ich nicht davon ausgegangen, dass der Inhalt def. war.


    Wie sagt man so schön... "Aus Fehlern lehrnt man"


    P.S. Habe glücklicherweise nicht viel für das Fahrrad bezahlt (41€ excl. Versand 39,90)

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    Euer Popelx

  • Hm, für sowenig Geld bekommt man heutzutage ein Radl? Hätte ich nicht gedacht.
    Die lange Antwortzeit zählt übrigens nicht, du hast den Mangel oder auch Rückgabewunsch ja innerhalb der 14 Tage angezeigt...wenn auch die Übermittlung als Email vielleicht weniger Wert ist als ein Brief oder Fax mit Faxprotokoll...
    Aber bei dem Streitwert...


    Du kannst doch Bewertungen kommentieren, oder? Dann schreib doch "Bezahlt habe ich, Beleg ist beim Anwalt. Verkäufer missachtet Fernabsatzgesetz" oder sowas ;)


    Gruß
    spacie

    spacie

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