Ex-Terrorist Klar kommt nach 26 Jahren Haft frei

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    Stuttgart (dpa) - Nach 26 Jahren Haft kommt der ehemalige RAF- Terrorist Christian Klar in wenigen Wochen auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab am Montag bekannt, dass der 56- Jährige am 3. Januar 2009 vorzeitig entlassen wird.


    Die Richter gehen davon aus, dass bei dem früheren Terroristen keine Rückfallgefahr mehr besteht. Maßgeblich für die Entscheidung sei die Frage gewesen, ob von Klar künftig erneut "erhebliche Straftaten zu befürchten sind", sagte OLG-Sprecherin Josefine Köblitz. "Dies hat der Senat verneint." (AZ: 2-2 StE 5/91)


    Klar sitzt seit 1982 im Gefängnis. Er war 1985 wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bundespräsident Horst Köhler hatte im vergangenen Jahr eine Begnadigung abgelehnt. Die jetzige Entscheidung entspricht dem Antrag der Bundesanwaltschaft.


    Der gebürtige Freiburger Klar gehörte zu den führenden Figuren der zweiten Generation der Roten Armee Fraktion (RAF), die für die Anschläge im "Deutschen Herbst" des Jahres 1977 verantwortlich war. Er wurde unter anderem wegen der Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer sowie wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto verurteilt.


    Das Stuttgarter Gericht hatte 1998 angeordnet, dass Klar wegen der "besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft bleiben muss. Diese Frist läuft am 3. Januar 2009 ab. Die OLG-Sprecherin erläuterte: "In Übereinstimmung mit den Sachverständigen und der Justizvollzugsanstalt sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit des Verurteilten. Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit kann deshalb die Aussetzung der Vollstreckung verantwortet werden."


    Nach einer Freilassung Klars verbüßt nur noch Birgit Hogefeld als einzige Ex-Terroristin der RAF eine lebenslange Haftstrafe. Die 52-jährige gebürtige Wiesbadenerin war eine Leitfigur der dritten RAF-Generation.


    Die Bewährungszeit für Klar beträgt fünf Jahre. "Außerdem werden Weisungen zur Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsaufnahme erteilt", sagte Köblitz. Der Intendant des Berliner Ensembles, Claus Peymann, hatte sein Angebot für ein Theater-Praktikum in Berlin an Klar mehrfach erneuert.


    Michael Buback, Sohn des von der RAF getöteten Generalbundesanwalts, hielt Klar erneut vor, sich noch immer nicht zu den Details der Tat geäußert zu haben. "Er hat sehr wichtige Informationen. Aber ich gehe nicht davon aus, dass wir als Angehörige praktisch noch diese Gnade erwiesen bekommen, dass man uns dies endlich noch sagt", sagte Buback am Montag im WDR. Noch immer ist unklar, wer Siegfried Buback erschoss. Sein Sohn sagte nun, er werde von sich aus keinen Kontakt zu Klar suchen. "Aber wenn mir jemand etwas sagen will, werde ich den Telefonhörer nicht auflegen."


    Die OLG-Entscheidung zu Klar müsse "aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden", sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Den Richtern hätten "Gutachten vorgelegen, die eine anders lautende Entscheidung kaum haben rechtfertigen können". Freiberg fügte aber auch hinzu: "Als Polizist, der die Zeit des RAF-Terrorismus miterlebt hat und mitansehen musste, wie Menschen auf brutalste Weise getötet und schwer verletzt wurden, verspüre ich heute tiefe Bitternis." Klar habe "bis jetzt seine Taten weder bereut noch sich von seinen Einstellungen distanziert".


    quelle: dpa

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