Bei Online-Auktionen mit neuen Büchern gilt Preisbindung


  • Finde ich in Ordnung das Urteil. :]

    :DD Offizielles INSIDE-Weichei, Keksschlafmonster und :miau:chens Werbär :DD


    War schon immer etwas anders als die Anderen

  • Grundsätzlich ist das Urteil absolut in Ordnung - nur wird es keine Wirkung zeigen. Das Buch ist nur so lange preisgebunden, wie es vom Händler (neu) an den Endverbraucher verkauft wird. Ein Verkäufer bei ebay muss also nur statt "NAGELNEU" NEUWERTIG (vielleicht mit dem Zusatz: einmal gelesen - oder nur einmal aufgeschlagen) verkaufen - und schon ist er auf der sicheren Seite. Was sich ändert sind die Formulierungen - alles andere bleibt wie's ist. Wer eseexemplare verkauft und sich auch noch erwischen lässt, ist natürlich dumm dran...


    Außerdem werden in dem Artikel zwei absolut nicht zusammenhängende Themen aufgegriffen.


    Die DIOGENES-amazon-Konfrontation ist die eigentlich spannende Geschichte. Ähnliches gab es bereits mit Loewe und dem Großhändler Koch, Neff & Oetinger (KNOe). Es ist ein Unding, dass die großen Ketten und Onlinehändler teilweise mehr Rabatt beim Verlag verlangen als es sich für den Verlag rechnet. Dummerweise ist der Verlag aber gezwungen ist, an die Großen auszuliefern um im Handel überhaupt präsent zu sein.
    Außerdem machen Händler wie amazon mit ihren Dumpingangeboten (siehe Harry-V-Hörbuch) den Markt kaputt - wie soll ich als Einzelhändler denn ein Hörbuch für 69 € anbieten, für das ich schon im Einkauf 65 + (+Versand) bezahle? Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht. Ob DIOGENES durchhält oder amazon nachgibt. Jedenfalls ein mutiger Schritt des Verlags :] Ich kann nur hoffen, dass sich ein paar Kollegen anschließen. Die mit den großen Namen sollten sich das leisten können, und würden amazon ganz schön unter Druck setzen - früher hielt die Branche viel mehr zusammen...