Bafög-Antrag

  • Hallo zusammen!


    Da ich eine Zulassung zum Studium erhalten habe, möchte ich einen Antrag auf BAföG stellen.


    Jetzt habe ich aber folgendes Problem:


    Alle Angaben, die man machen muss, beziehen sich auf das vorletzte Jahr (sprich 2004).


    Mein Vater verdient momentan allerdings etwa 1/3 weniger als 2004.


    Weiß jmd. was ich da nun machen muss? Schließlich ist 1/3 weniger doch eine beachtliche Summe, die auch eventuell zu anderen BAföG-Berechnungen führt.


    Wenn mir niemand helfen kann, muss ich da wohl mal anrufen. :]


    LG

  • Ich schick den einfach mit :rofl:


    Hab das auch nur in der Kombination mit den Formblättern gefunden, die ich ja schon hier habe. Sieht also so aus, als könnte man das gleich zusammen machen.


    Das ist aber auch alles kompliziert. :lol:

  • Hallo Terrorkind,


    zu den meisten Bafög-Fragen findest du hier Antwort:


    http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_fhoehe_default.php


    Zum Thema heißt es da:


    Zitat

    Bei den Eltern und dem Ehepartner ist grundsätzlich vom Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums auszugehen. Das Amt für Ausbildungsförderung geht bei der Berechnung des Einkommens regelmäßig von den Feststellungen aus, die die Finanzbehörden in den vorliegenden Steuerbescheiden der Einkommensbezieher getroffen haben. Ist das aktuelle Einkommen voraussichtlich wesentlich niedriger als das regelmäßig der Einkommensanrechnung zugrundeliegende (z. B. wenn ein Elternteil arbeitslos wird oder in den Ruhestand tritt), wird auf besonderen Antrag des Auszubildenden das aktuelle Einkommen angerechnet (§ 24 Abs. 3 BAföG). Dann wird Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Die endgültige Leistungsberechnung erfolgt später.


    Beachte:
    Zeigt sich bei der endgültigen Leistungsberechnung, dass das Einkommen höher war als in der Einkommensprognose angegeben, ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch gegen den Auszubildenden (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG). Ob ein Aktualisierungsantrag gestellt wird, will also gut überlegt sein. Zumal eine einmal beantragte Aktualisierung nicht rückgängig gemacht werden kann, wenn z. B. wider Erwarten das Elterneinkommen im Bewilligungszeitraum steigt.


    Sehr wichtig ist auch, daß du dein tatsächliches Vermögen korrekt angibst. Hierzu gehören z.B. alle deine Konten und auch deine Wertpapiere, die auf deinen Namen laufen. Also selbst wenn z.B. Oma und Opa oder irgendein Onkel Geld in deinem Namen angelegt hat. Verschweigst du entsprechende Dinge, hast du ratz fatz ein Betrugsverfahren am Hals, das bei einer späteren Anstellung (z.B. im Öffentlichen Dienst) sehr schädlich sein kann (ist vor gar nicht allzulanger Zeit z.B. in Münster zu hunderten von Verfahren gekommen).


    Wenn Du in einzelnen Fragen unsicher bist, laß dich auf jeden Fall von dem zuständigen Bafög-Amt deines Hochschulortes (oder den dort zuständigen Beratungsinstanzen, z.B. dem Studentenwerk u.ä.) beraten. Unwissenheit kann beim Bafög schnell teuer werden und die Pflicht, sich die korrekten Informationen zu beschaffen und alle Fristen einzuhalten, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Antragstellers.


    Viele Grüße und viel Glück!
    Bruze

  • Danke Bruze! :kiss:


    Allerdings muss ich den Aktualisierungsantrag mitschicken, denn wie ich mir mal so grob ausgrechnet habe, würde ich mit der Gehaltsangabe von 2004 kein Bafög bekommen und das wäre alles andere als schön! Und das Gehalt meines Vaters wird vorerst definitiv nicht steigen.


    Das mit den Vermögensangaben ist mir schon klar, allerdings gibt es einen bestimmten Betrag, den ich besitzen darf, ohne dass er angerechnet wird. Und den überschreite ich definitiv nicht. :D

  • Das ist richtig, aber es müssen alle Einkommen angegeben werden. Also auch Zinseinkünfte, selbst wenns nur 3 Euro Fuffzig auf dem Sparbuch sind.

    spacie

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    Duff is best !
    :prost:
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