Die Unionspolitiker Peter Gauweiler und Willy Wimmer sind mit ihrer Eilklage gegen die Entsendung von sechs Tornado-Aufklärungsflugzeugen nach Afghanistan gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage aus formalen Gründen abgewiesen.
Karlsruhe - Wimmer und Gauweiler halten den von der Bundesregierung für Mitte April beschlossenen Einsatz im Rahmen der Nato-Operation für völkerrechtswidrig.
Bundeswehr-Tornado bei einer Nato-Übung: Eine Eilklage gegen die Entsendung der Flugzeuge nach Afghanistan ist gescheitert
Der Zweite Senat erklärte, für eine einstweilige Anordnung sei kein Raum, da die in der Hauptsache gestellten Anträge unzulässig seien. Soweit die Antragsteller mit ihrer Klage Rechte des Bundestags geltend machten, seien sie dazu nicht befugt. Dies wäre in einem solchen Fall eine Fraktion. Soweit sie eine Verletzung eigener Rechte rügten, hätten sie dies nicht dargelegt, hieß es in der Begründung.
Nach Ansicht der beiden Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer besteht durch den Einsatz der sechs Aufklärungsflugzeuge im Rahmen der Nato-Offensive gegen die Taliban die Gefahr, dass Deutschland "in die völkerrechtswidrige Kriegführung der Vereinigten Staaten in Afghanistan verstrickt würde". Der Einsatz sei "der letzte Schritt in einer sich über mehrere Jahre erstreckenden Politik, die an einer stillschweigenden und vom Gesetzgeber nicht gewollten Änderung der Substanz des Nato-Vertrages mitwirkt".
Der Bundestag hatte am Freitag grünes Licht für die Entsendung von sechs bis acht "Tornado"-Aufklärungsjets nach Afghanistan gegeben.
Diese sollen von Mitte April an für die von der Nato geführten Isaf-Truppen Kämpfer der Taliban aufspüren. Für Kampfeinsätze sind die "Tornados" nicht vorgesehen. Kritiker des Einsatzes wie die Linkspartei lehnen die Mission als direkte Kriegsbeteiligung ab. Der Einsatz ist bis zum 13. Oktober 2007 befristet und kostet rund 35 Millionen Euro. hen/dpa/ddp/AP