Bundesregierung bittet Türkei um Hafterleichterung für 17-jährigen Schüler

  • Was halltet ihr davon ?


    Ich meine das da die Mutter der 13 jährigen (die sich ja für 15 ausgegeben hat und auch so aussah) schon extrem (überflüssig) überreagiert hat. Eine Anzeige hätte sicher nicht sein müssen, ein Gespräch hätte da sicher auch Erfolg gehabt.


    Und zur türkischen Justiz ...... ok, auf eine Anzeige muss man reagieren, aber danach sollte man doch schnellstens für Klarheit sorgen. Da ja Untersuchungen ergeben haben das nichts "passiert" ist mir noch unklar mit welcher Begründung der 17 jährige noch festgehalten wird.



    Wer die Geschichte noch nicht kennt kann hier Nachlesen und -hören:

  • Ich bin der Meinung, dass man da sieht, dass das Rechtsverständnis in der Türkei noch nicht im "Westen" angekommen ist und da dringend Handlungsbedarf besteht. Abgesehen davon, dass es sich ja noch nicht mal um wirklichen "Verkehr" handelte sondern lediglich um "Knutscherei". 13jährige Mädchen sind heute manchmal sogar "reifer" als 17jährige Jungs. Die Anzeige hätte genauso andersrum kommen können.
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein Tatbestand vorliegt - was ja inzwischen wohl ausgeräumt ist - einen Jugendlichen "Ersttäter" (im Auge der Justiz) festzuhalten ohne Möglichkeit von Kaution ist wohl auch gegen das türkische Gesetz.


    Man hätte den Jungen verwarnen können - aber selbst wenn die beiden was gehabt hätten - illegal wäre das ja nicht gewesen - einvernehmliche Sexualität zwischen Minderjährigen ist ja nicht verboten, oder bin ich da falsch informiert. Wenn er über 18 gewesen wäre, wäre es schon grenzwertig gewesen. Ich wüsste gern, was sich die Eltern des Mädchens gedacht haben :balla: . Deren Meinung würde ich jetzt gern mal hören. Damit hätten sie sicher auch nicht gerechnet. Ich könnte ja nationalistisch werden und sagen, dass das Problem mehr darin bestand, dass es ausgerechnet ein Deutscher war... :evil: (okay, weiß man nicht, KANN aber sein.)


    Einen Skandal finde ich - neben den Hafbedingungen - auch, dass dem Jungen seine Medikamente vorenthalten werden. SO kommt die Türkei hoffentlich nicht in die EU.

  • Zitat

    Original von leocat
    Man hätte den Jungen verwarnen können - aber selbst wenn die beiden was gehabt hätten - illegal wäre das ja nicht gewesen - einvernehmliche Sexualität zwischen Minderjährigen ist ja nicht verboten, oder bin ich da falsch informiert. Wenn er über 18 gewesen wäre, wäre es schon grenzwertig gewesen.


    Bin da auch nicht auf dem laufenden und schon gar nicht wie das in GB gehandhabt wird.


    Zitat

    Original von leocat
    Ich wüsste gern, was sich die Eltern des Mädchens gedacht haben :balla: . Deren Meinung würde ich jetzt gern mal hören.


    Nicht nur du. Ich suche immernoch den Grund für die Anzeige, den wüsste ich mal gerne.


    Zitat

    Original von leocat
    SO kommt die Türkei hoffentlich nicht in die EU.


    Bin ich mir noch nicht so sicher, ein komplettes Rechtssystem mit dem ein Volk aufgewachsen ist wird sich so bald nicht ändern können, das wird Generationen dauern.

  • Zitat

    Original von leocat
    ... einvernehmliche Sexualität zwischen Minderjährigen ist ja nicht verboten, oder bin ich da falsch informiert.


    In Deutschland ist das verboten (unter 14 und jemand ab 14)


    Wie das allerdings in GB ist :keineahnung:


    Überzogen finde ich die Reaktion allerdings auch!

  • Zitat

    Original von Terrorkind
    In Deutschland ist das verboten (unter 14 und jemand ab 14)


    Kommt ja auch drauf an was man macht.


    Wie ich eben noch im Radio hörte würde er sofort frei kommen wenn er nach Deutschland zurück kommen würde da das Vorgefallene hier keinen Strafbestand darstellt.

  • Nach drei Monaten Untersuchungshaft in der Türkei steht der 17-jährige Marco aus Uelzen in Niedersachsen ab heute in Antalya vor Gericht. Der Schüler muss sich wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin verantworten. Marco war am 12. April im türkischen Urlaubsort Side festgenommen worden, nachdem die Eltern des Mädchens Anzeige gegen ihn erstattet hatten.


    Der 17-Jährige sagt, das Mädchen habe sich als 15-Jährige ausgegeben. Zudem habe er mit ihr nur einvernehmlich Zärtlichkeiten ausgetauscht. Der Fall hat international Aufsehen erregt. Neben Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier setzte sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine Freilassung des Teenagers ein.


    Die Gerichtsverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Möglicherweise fällt die Entscheidung schon heute. Das Verfahren kann auch an Deutschland abgegeben werden.


    Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7060852_,00.html]tagesschau.de[/URL]

  • ... aus LEOCATs und TATZELs Beitrag kling raus, dass beide die deutschen Rechtsgrundlagen in der Entsprechung nicht kennen. Der Fakt als solcher mit einem 13 jährigem Mädchen (auch ein NICHT vollzogener Geschlechtsakt) währe auch in Deutschland ein Straftatbestand. Dazu zählen schon allgemein sexuelle Handlungen (ein weiter Begriff). Damit haben sich schon einige Eltern versucht, die Freier der Töchter vom Halse zu halten. Nur dass bei uns keiner inhaftiert worden währe.


    Meine Frau war jahrelang Schöffin an der hiesigen Jugendstrafkammer. Dort gab es ähnliche Fälle. Die deutsche Justiz liess sich aber mehr Zeit. Manchmal zwei Jahre, bis das Verfahren eröffnet wurde.
    Wenn also die türkische Justiz kritisiert wird, dann kann nur die Überr-Reaktion der Inhaftierung zur Debatte stehen. Die Verfolgung der Anzeige ist international üblich (soll ja jungen Mädchen gegen sexuelle Übergriffe schützen...), würde übrigens auch auf so junge Jungs zutreffen.


    Noch eine Ergänzung: Das Vortäuschen eines höheren Alters durch das Mädchen schützt übrigens nicht den jungen Mann (vielleicht kennt ihr auch den umgangsspachlichen Satz: Da hat der Staatsanwalt noch die Hand drauf), der Fakt als solcher bleibt rechtsrelevant. Auch nicht die vorhandene Bereitschaft des Mädchens kann die Anzeige rückgängig machen (dient nur der Entscheidung: Mit Gewalt oder ohne Gewalt).

  • Mich stört ja nicht, dass der Junge belangt wird - im Gegenteil - das ist ja mit der Rechtsprechung konform und in der Beziehung wurde absolut richtig entschieden. Was mich an der Sache aufregt ist, dass ein Jugendlicher "Ersttäter" in eine Zelle mit 30 anderen "Kriminellen" gesteckt wird, dass er seine Medikamente/Salben nicht bekommt und seine Eltern nur durch eine Glasscheibe 1 X die Woche sehen darf. So darf kein Untersuchungshäftling - ob nun schuldig oder nicht - und schon gar kein Minderjähriger - behandelt werden.


    Ich frag mich nur, ob ein Arrest (meinthalben im Hotel) nicht gereicht hätte. Die "Fluchtgefahr"-Behauptung war nach dem Trubel sicher nicht mehr gegeben...

  • Zitat

    Original von Andreas Fehrmann
    Noch eine Ergänzung: Das Vortäuschen eines höheren Alters durch das Mädchen schützt übrigens nicht den jungen Mann (vielleicht kennt ihr auch den umgangsspachlichen Satz: Da hat der Staatsanwalt noch die Hand drauf), der Fakt als solcher bleibt rechtsrelevant.


    Schon klar, aber soll sich jetzt jeder Jugendliche erst mal den Perso zeigen lassen, den dann auch überprüfen weil er gefälscht sein könnte, bevor das Kuscheln los geht ?


    Und die deutschen Rechtsgrundlagen kenne ich wirklich nicht, zumindest nicht genau genug. Ich hatte auch nie Grund mich damit zu beschäftigen.

  • ... das was Leo gesagt hat, dass ist genau das, was mich auch stört. Hausarrest bis zur Verhandlung und Einziehung des Passes hätte genauso gereicht.
    Und zu Tatzel: Die Praxis ist ja auch anders. Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde im 19. JH geschrieben. Da war vieles anders. Jetzt sind wir doch im Zusammleben, gerade die Jugendlichen, auf einem ganz anderen Stand. Die Schutzfunktion des Gesetzes ist eben da. Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn sich aber ein Mädchen od. dessen Eltern aber hinter das Gesetz stellen wollen (weil der Mann aufdringlich oder unter Gewalt handelte), dann ist es eben existent.


    Da gibt es noch andere Beispiele: Wer kennt denn §1619 BGB? Nennt sich "Dienstleistungspflicht in Haus und Geschäft". klingt so: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern zu ihrem Hauswesen und Geschäfte Dienste zu leisten.
    Ihr könnt ja mal (wenn vorhanden) eure Kinder auf diese Gesetzeslage aufmerksam machen. Von wegen keine Zeit für Hausarbeit.... Wie gesagt, es gibt viele Regeln.
    :)

  • Hab grade im Radio gehört, dass die 13jährige im Hotel mehrmals stark alkoholisiert war, und es wohl auf "Männerbekanntschaften" angelegt haben soll.
    Das problem sind einfach die verklemmten Eltern, die sich hinter Ihrer Religion verstecken!
    Nun ist der Prozess auf den 08.08. vertagt ... noch ein weiterer Monat U-Haft für Marco! :{

  • Zitat

    Original von Andreas Fehrmann
    Da gibt es noch andere Beispiele: Wer kennt denn §1619 BGB? Nennt sich "Dienstleistungspflicht in Haus und Geschäft". klingt so: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern zu ihrem Hauswesen und Geschäfte Dienste zu leisten.


    Ihr könnt ja mal (wenn vorhanden) eure Kinder auf diese Gesetzeslage aufmerksam machen. Von wegen keine Zeit für Hausarbeit.... Wie gesagt, es gibt viele Regeln.
    :)


    :harhar: Den Text hätte ich schon vor ein paar Jahren brauchen können :D
    Jetzt ist es eh zu spät.



    Aber zum Thema:
    Wenn Gewalt im Spiel ist dann sind auch solche Gesetzte gut und müssen auch Anwendung finden.
    Wenn zwischen den beiden Partnern aber einvernehmen herrscht dann ist doch alles in Butter. Denn wo kein Kläger da kein Richter.
    Außer die Eltern merken das sie ihr Kind nicht genügend beaufsichtigt/beschützt haben, dann kommt sowas bei raus wie bei Marco.


    Wie Ska schon sagte, für mich sieht das aus als hätte das Mädchen es drauf angelegt zu haben und wollte sicher auch mehr als wirklich passiert ist.

  • Zitat

    von Ska the Witch
    Hab grade im Radio gehört, dass die 13jährige im Hotel mehrmals stark alkoholisiert war, und es wohl auf "Männerbekanntschaften" angelegt haben soll.
    Das problem sind einfach die verklemmten Eltern, die sich hinter Ihrer Religion verstecken!



    Ich denke auch , daß er zur falschen Zeit am falschen Ort war .
    Nur seltsam ist , das Marco hingehalten wird , mit Prozessvertagung , Informationssperre und der Gleichen und eine türkischer Junge könnte sich bei gleichen Vergehen frei bewegen .


    Bis die in die EU kommen sollte schon gleiches Recht für alle gelten und auch alle gleich behandelt werden .

  • Drei neue Anwälte vertreten Marco W.


    In der türkischen Stadt Antalya wird der Prozess gegen den deutschen Schüler Marco W. fortgesetzt. Der 17-Jährige aus Uelzen muss sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Britin verantworten. Mit besonderer Spannung werden die Aussagen der 13-Jährigen erwartet.


    Von Ulrich Pick, ARD-Hörfunkstudio Istanbul


    Am heutigen, vierten Verhandlungstag wollen Marcos Eltern mit einer neuen Strategie aufwarten. Denn sie haben den Fall ihres Sohnes Marco in die Hände von gleich drei neuen Anwälten gelegt - zwei Deutschen und einem Türken. Matthias Waldraff, einer der beiden deutschen Juristen, ist bereits vor die Presse getreten und hat klar gemacht, dass in die ganze Angelegenheit endlich Ruhe einkehren solle. Entsprechend übte er deutliche Kritik an deutschen Politikern, die zu Beginn der Verhandlung Einfluss auf den Prozess nehmen wollten.


    Nach wie vor sind die Fakten im Fall Marco W. recht mager, denn der Prozess ist nicht öffentlich. Zudem hat die Staatsanwaltschaft eine Nachrichtensperre verhängt. Bislang sprechen sowohl Marco als auch seine Ferienfreundin Charlotte aus Manchester von einem sehr engen Kontakt zwischen beiden, ohne dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Doch während er sagt, sie habe die Initiative ergriffen, behauptet sie, von ihr habe es keine Einwilligung gegeben.


    "Das Mädchen schien sehr gelassen zu sein"


    Ein wenig Klarheit hierüber schaffte beim vergangenen Verhandlungstermin die Aussage des Arztes Levent Hekim, von dem sich die 13-jährige Britin nach dem Kontakt mit Marco auf Geheiß ihrer Mutter und Schwester untersuchen ließ: "Das Mädchen schien sehr gelassen", so der Mediziner. "Es schien für sie kein Problem gewesen zu sein. Wer außer sich war, das war die Mutter. Sie war in panischer Verfassung. Ihre Sorge: Was ist, wenn meine Tochter geschwängert wurde? Sie konnte an gar nichts anderes denken und war völlig aufgebracht. Selbst als ich ihr versicherte, dass das Jungfernhäutchen nicht gerissen ist, kam die Frau nicht zur Ruhe."


    Heute werden die Aussagen von Charlotte erwartet


    Für die heutige Verhandlung werden die Aussagen von Charlotte erwartet. Denn die Staatsanwaltschaft in Antalya hat ein Rechtshilfegesuch an Großbritannien gestellt und britische Justizbeamte sollen das Mädchen in den vergangenen Wochen verhört haben. Zudem hat Marco aus dem Gefängnis in Antalya einen Brief an seine Ferienfreundin geschickt, in dem er sie bittet, sich aktiv für seine Freilassung einzusetzen. Schließlich habe er nicht gewusst, dass sie erst 13 ist und nicht - wie sie selbst gesagt habe - 15. Ob die Aussagen von Charlotte schon vorliegen, wollte Marcos neuer Anwalt Waldraff noch nicht kundtun. Die Verteidigung, so der Jurist aus Hannover, orientiere sich auch nicht in erster Linie an der Aussage der jungen Britin.


    Dennoch sind seine Erwartungen an die heutige Verhandlung groß. Sollten es die neuen Anwälte wirklich schaffen, dass Marco freikommt, bedeutet dies allerdings nicht, dass der Uelzener Schüler dann gleich nach Deutschland reisen kann.


    Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7420668_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html]tagesschau.de[/URL]