Die Benotung von Lehrern im Internet bleibt erlaubt. Das Kölner Oberlandesgericht hat am Dienstag (27.11.07) die Klage einer Gymnasiallehrerin endgültig abgewiesen, die sich verunglimpft sah. Die Benotung, so das Gericht, sei durch ein Grundrecht gedeckt.
Das Gericht erklärte, für das Angebot des Internetforums spickmich.de gelte "der Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung". Es bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Kölner Landgerichts vom Juli. In dem Internetportal, das bundesweit für Aufsehen sorgt, können Schüler ihre Lehrer in Kategorien wie "gut vorbereitet", "faire Noten" oder "cool und witzig" von 1 bis 6 bewerten.
Keine Schmähkritik
Bereits Anfang November hatte der Vorsitzende Richter das vorherige Urteil des Landgerichtes als zutreffend bezeichnet. In der abschließenden Begründung heißt es nun, die Benotung greife nicht unzulässig in das Persönlichkeitsrecht der Gymnasiallehrerin ein. Die Lehrerin sei "allein in der konkreten Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit" betroffen. Eine beleidigende Schmähkritik sei damit nicht verbunden, die Lehrerin werde durch die Schülerbewertung nicht an den Pranger gestellt.
Lehrerin fühlte sich verunglimpft
Gegen die Benotung auf spickmich.de hatte eine Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn geklagt. Die Lehrerin fühlte sich durch die Bewertungen ihrer Schüler und einer Gesamtnote von 4,3 verunglimpft und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer.
spickmich.de wird von drei Kölner Studenten betrieben und möchte nach eigenen Angaben Schülern unter anderem ermöglichen, Lehrer fair zu benoten.
Quelle: wdr.de
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Das zu verbieten wäre ja auch ein Witz gewesen.
Möglicherweise lernen die Lehrer ja was draus.