Mendelsche Gesetze - Begriffe der Vererbungslehre
Georg Mendel
Gregor Johann, * 1822, † 1884, seit 1843 Mönch (Augustiner), entdeckte 1865 die nach ihm benannten Mendelschen Gesetze indem er systematisch Kreuzungsversuche mit Erbsen und Bohnen durchführte. In 8 Jahren führte er dazu 355 künstliche Befruchtungen durch, zog 12 980 Nachkommen heran und untersuchte dazu etwa 350000 Erbsensamen.
1. Mendelsche Gesetz (Uniformitätsgesetz)
Kreuzt man reinerbige (homozygote) Individuen, die sich in einem Allelpaar unterscheiden, so sind alle Nachkommen (Bastarde) der 1. Tochtergeneration untereinander gleich (uniform).
2. Mendelsche Gesetz (Spaltungsgesetz)
Kreuzt man mischerbige (heterozygote) Individuen der F1- Generation (Bastarde), so sind die Nachkommen der 2. Tochtergeneration (F2) nicht gleich, sondern spalten sich nach bestimmten Zahlenverhältnissen auf.
3. Mendelsche Gesetz (Unabhängigkeitsgesetz)
Kreuzt man reinerbige (homozygote) Individuen, die sich in 2 oder mehreren Allelpaaren voneinander unterscheiden, so werden die einzelnen Allele unabhängig voneinander vererbt. Es kann dabei zu einer Neukombination der Erbanlagen kommen.
Einschränkung: Die verschiedenen Gene müssen sich auf unterschiedlichen Chromosomen befinden, da sie sonst gekoppelt vererbt werden könnten.