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Frankfurt/Main (dpa) - Verbrauchermärkte, die Rundfunk- und Fernsehgeräte anbieten, müssen dafür Rundfunkgebühren zahlen. Die Gebührenpflicht gelte nach dem Rundfunkstaatsvertrag für jeden, der ein Gerät zum Empfang bereithalte. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt. Aldi hatte argumentiert, das Personal öffne die Kartons in den Verkaufsstätten nicht. Den Kunden würden die Geräte weder gezeigt noch vorgeführt. Nach dem Händlerprivileg müsse pro Geschäftsstelle nur für ein Gerät gezahlt werden.
Ich fand die GEZ ja noch nie soooooooooo toll, (kommt gleich nach der GEMA ) aber das ist ja wohl der Hammer. Bei ca. 2500 Fillialen kommt da ja einiges (19,90 € / Monat) zusammen.