Bundesrichter: Surfen auf Pornoseiten kann zu Kündigung führen

  • Erfurt/Berlin (dpa) - Wer während der Arbeitszeit auf Pornoseiten im
    Internet surft, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen.


    Ein delikater Fall beschäftigt das Bundesarbeitsgericht.
    Ob die Entlassung wirksam ist, hängt von der Gesamtabwägung der Umstände ab, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag (2 AZR 581/04). Damit wiesen die obersten Arbeitsrichter den Rechtsstreit zwischen einem entlassenen Schichtführer und dem Chemieunternehmen BASF an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zurück. Bislang hatte der Mitarbeiter in zwei Instanzen erfolgreich gegen seine Kündigung wegen der Privatnutzung des Internets geklagt.


    Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte nun die Revision des Arbeitgebers Erfolg. Auch wenn es kein ausdrückliches Verbot gebe, verletzten Mitarbeiter mit einer intensiven Privatnutzung des Internets während der Dienstzeit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, erklärte der Zweite Senat. Das gelte insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer auf Pornoseiten zugriffen. "Diese Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein."


    Im konkreten Fall hatte der Kläger eingeräumt, während der Arbeitszeit Pornoseiten aufgerufen zu haben. Allerdings will er nicht gewusst haben, dass die Benutzung des Internets nur zu dienstlichen Zwecken gestattet war. Seiner Ansicht nach hätte zunächst eine Abmahnung genügt. Das Landesarbeitsgericht habe nun zu klären, in welchem zeitlichen Umfang der Kläger durch das Internetsurfen seine Arbeitsleistung nicht erbrachte, welche Kosten dadurch entstanden und ob sein Verhalten einen Imageverlust für den Arbeitgeber bedeute.


    Dann sei gegebenenfalls zu prüfen, ob eine vorherige Abmahnung nötig war und ob unter Berücksichtigung der langen Beschäftigungsdauer des Klägers eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverhältnismäßig sei, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.


    Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat klare Regeln für die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gefordert. Es müsse eindeutig definiert sein, was erlaubt sei und was nicht, sagte Lothar Schröder vom ver.di-Bundesvorstand. Immer wieder würden Beschäftigte abgemahnt oder gekündigt, ohne dass im Unternehmen zuvor kommuniziert worden sei, dass dies vom Arbeitgeber als Fehlverhalten betrachtet werde.

    Unterwegs sein


    das ist es doch
    per pedes per Rad
    per Bahn per Flugzeug
    per Kopf in ferne Zonen
    zu finden was unauffindbar
    jenseits der Grenzen
    deiner selbst

  • Zitat

    Im konkreten Fall hatte der Kläger eingeräumt, während der Arbeitszeit Pornoseiten aufgerufen zu haben. Allerdings will er nicht gewusst haben, dass die Benutzung des Internets nur zu dienstlichen Zwecken gestattet war.


    :aua:
    Wenn der Bursche tatsächlich so naiv ist, muß ich ehrlich sagen: Selbst dran Schuld, Junge!


    Mitleidsloser Gruß
    Skywise

  • Naivität würde ich das nicht nennen - eher ne plausible Ausrede ;) Es ist allerdings so, dass der Arbeitgeber das private Surfen nicht verbieten darf, da dieses Surfen positiv zur Arbeitsmoral und zur Leistungsfähigkeit beiträgt. Er kann allerdings technisch die Nutzung des Internets einschränken.


    Wie in dem Artikel aber auch steht ist nirgenwo definiert, wie lange der Arbeitnehmer privat surfen darf. In diesem Zusammenhang sollte es jedenfalls egal sein, ob die Seiten pornographisch waren oder nicht.


    Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist eine Firewall installieren zu lassen, die Zugriff auf bestimmte Seiten verhindert, ist er es selber Schuld, wenn die Jungs "Bildchen gucken" :D

    My breath smells of a thousand fags and when I'm drunk I dance like me Dad I've started to dress a bit like him.


    Early morning when I wake up I look like Kiss but without the make up and that's a good line to take it to the bridge


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    And you know cos my life's a mess And I'm trying to grow so before I'm old I'll confess you think that I'm strong you're wrong


    If I did it all again I'd be a nun, the rain was never cold when I was young, I'm still young, we're still young
    Life's too short to be afraid. Step inside the sun!


    Life's too short to be afraid so take a pill to numb the pain. You don't have to take the blame.


    RW - Strong
    [Blockierte Grafik: http://www.pharaonennacht.de/avatar/avatar_williams.jpg]