Outing eines 'Lindenstraße'-Schauspielers

  • 'Begeisterter Scientologe'


    Anlässlich der Berichte über Tom Cruise, dem die Paramount Studios unter anderem wegen seiner aggressiven Werbung für Scientology kürzlich die Zusammenarbeit aufgekündigt haben, wurde in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ein Darsteller der "Lindenstraße" als begeisterter Anhänger der umstrittenen Sekte geoutet. Der WDR, so berichtet "Spiegel Online", sei im Fall Franz Rampelmann ("Olaf Kling") von Gesetz wegen zurückhaltender.


    "Ich bin seit fünf Jahren begeisterter Scientologe und finde das klasse", hatte Rampelmann, bekannt als Hausmeistersohn und Imbissbudenbetreiber Olaf Kling aus der ARD-Serie "Lindenstraße", der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gesagt. Durch die Auditings (die Befragungs-Gespräche der Scientologen, die zur "geistigen Befreiung" führen sollen), sei er im Umgang mit Mitmenschen, besonders mit seiner Lebensgefährtin, "flexibler und liebevoller geworden".


    "Lindenstraße"-Sprecher Wolfram Lotze sagte dem "Spiegel Online": "Wir leben in einer Demokratie. Was Herr Rampelmann in seinem Privatleben macht, geht uns nichts an." Der Schauspieler sei in Bezug auf die Sekte nie auffällig geworden und habe im Umfeld der "Lindenstraße" weder jemals über Scientology gesprochen noch dafür Werbung gemacht. Arbeitsrechtlich sei ihm deshalb nichts vorzuwerfen, da Scientology keine verbotene Organisation sei.


    http://www.wunschliste.de/index.pl?news&newsid=1227

  • Letztens ging mal durch die Medien, daß Scientology auch getarnt als Nachhilfestudios auf Anhängerfang gingen.


    Ich würde gerne mal zum Spaß und Neugierde an in so eine "Kirche" reinschauen um zu sehen, was da wirklich abgeht.

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  • Ja, das mit der Nachhilfe stimmt - ich musste damals als ich bei der "Schülerhilfe" anfing, extra einen Wisch unterschreiben, dass ich "keiner religiösen Vereinigung" o. so ähnlich angehöre. Weil's da schon mächtig Schlagzeilen gegeben hatte, weil sich Scientologen in verschiedene Organisationen wie die "Schülerhilfe" und den "Studienkreis" (sind wohl in D die Marktführer) eingeschlichen hatten.

  • ich hab den mal in nem Interview gesehen - is aber schon Jahre her. Da machte der einentlich nen ganz vernünftigen, netten Eindruck. Ist wohl Hobby-Biobauer und sowas. Dazu passt das "alles natürlich"-Gehabe der Sekte ja auch toll.


    "Studienkreis" war damals besonders betroffen, bei der "Schülerhilfe" gabs wohl nur einen "Zwischenfall", wie ich irgendwann mal höte. Die Nachhilfeschulen überprüfen ihre Angestellten - die ja meinst nur "Freie Mitarbeiter" sind nun schon seit Jahren dahingehend strengstens - die wollen sich sowas nicht mehr anlasten lassen. Wie ich hörte, machen die Leutchen seitdem selber "Institute" auf.

  • ist bei uns in der firma auch so. im vertrag steht dann so eine zeile ala "ich habe mit diesem sauverein nix am hut". :harhar:

    Unterwegs sein


    das ist es doch
    per pedes per Rad
    per Bahn per Flugzeug
    per Kopf in ferne Zonen
    zu finden was unauffindbar
    jenseits der Grenzen
    deiner selbst

  • Zitat

    Original von johnny_cyberpunk
    ist bei uns in der firma auch so. im vertrag steht dann so eine zeile ala "ich habe mit diesem sauverein nix am hut". :harhar:


    Es ist zwar ok, daß man das Einschmuggeln von "Schäfchenfängern" in seriöse Unternehmen, vor allem in denen, wo Kinder betreut werden auszuschließen versucht, aber soviel ich weiß sind doch Diskriminierungen im Job (und auch sonst) Aufgrund der "Religion" nicht zulässig, bzw. müssen hier solche Klauseln in den Verträgen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
    Und die Organisation ist ja nicht verboten.

    Einmal editiert, zuletzt von superskunk ()

  • Zitat

    Original von superskunk


    Es ist zwar ok, daß man das Einschmuggeln von "Schäfchenfängern" in seriöse Unternehmen, vor allem in denen, wo Kinder betreut werden auszuschließen versucht, aber soviel ich weiß sind doch Diskriminierungen im Job (und auch sonst) Aufgrund der "Religion" nicht zulässig, bzw. müssen hier solche Klauseln in den Verträgen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
    Und die Organisation ist ja nicht verboten.


    Scientology hat in Deutschland nicht den Status einer Religionsgemeinschaft. Von Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit kann also nicht gesprochen werden. Auch das neue Antidiskriminierungsgesetz greift da nicht.
    Gerade im öffentlichen Dienst sind diese Scientology-Klauseln mittlerweile Standard geworden und wenn man sich mit der Scientology-Lehre mal genauer befasst, auch welche Ziele diese Organisation verfolgt, wird klar, warum die Gerichte bisher diese Klauseln nicht für unzulässig erklärt haben.