Höchststrafe für Stephanie-Entführer

  • Im Prozess um die Entführung und Vergewaltigung der Dresdner Schülerin Stephanie hat das Landgericht Dresden den Angeklagten Mario M. zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Anschließend kommt er in Sicherungsverwahrung.


    Mädchen fünf Wochen lang missbraucht
    Die Große Strafkammer sprach ihn der Geiselnahme, Vergewaltigung, des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Körperverletzung schuldig. Der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski sagte, er habe in rücksichtsloser Weise über die Interessen eines Kindes hinweggesehen und an ihm "massivste und erniedrigende sexuelle Handlungen ausgeführt".


    Der 36-Jährige hatte im Januar das damals 13-jährige Mädchen in seine Gewalt gebracht, sie über fünf Wochen in seiner Wohnung gefangen gehalten und immer wieder vergewaltigt und gequält. Einen Teil der Vergewaltigungen filmte er mit einer Videokamera. Mehrfach sperrte er Stephanie geknebelt in einer Holzkiste ein, in der sie kaum atmen konnte. Zu Prozessbeginn hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt.

    Gutachter: Hang zu weiteren Straftaten
    Nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage stellt Mario M. eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Sie hatten eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten und Sicherungsverwahrung gefordert. Ein Gutachter hatte bei ihm einen Hang zu weiteren Straftaten festgestellt. Er erklärte ihn für voll schuldfähig und fortdauernd gefährlich. Mario M. ist bereits einschlägig vorbestraft. Sein Verteidiger hatte im Prozess auf einen Strafantrag verzichtet und für eine Sozialtherapie im Gefängnis plädiert.


    Während des Prozesses hatte der arbeitslose Anlagenbauer immer wieder für Aufsehen gesorgt. So hatte er am ersten Verhandlungstag Anfang November
    im Gericht randaliert. Zwei Tage später floh er während eines Hofganges auf das Dach des Gefängnisses. Erst nach 20 Stunden gab er auf. Die heutige Urteilsverkündung verfolgte er nahezu reglos.

    Staatsanwalt: Familie kann nun zur Ruhe kommen
    Die Anklage äußerte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. Staatsanwalt Christian Avenarius wünschte Stephanie und ihrer Familie alle Gute. Er hoffe, dass sie nun zur Ruhe kommt. Die Eltern dankten dem Gericht für ein "hartes faires Urteil". Ihnen sei nun die Angst genommen. Nun könne die Familie einen Schlussstrich ziehen und nach vorn schauen. Verteidiger Andreas Boine kündigte an, er werde das Urteil mit seinem Mandanten beraten. Es gebe eine Überlegungsfrist und die würden sie nutzen.

    zuletzt aktualisiert: 14. Dezember 2006 | 12:12
    Quelle: mdr.de

  • Wie?
    Der ist gar nicht nach 1 1/2 Jahren wieder frei?
    Und keiner hat das Opfer und seine Familie bislang als die eigentlich Schuldigen hingestellt?
    Es geschehen noch Zeichen und Wunder in Schland...





    Sorry für den Sarkasmus, aber ich hatte wirklich damit gerechnet, daß wieder so ein Wischiwaschi-Urteil rauskommt. Aber so: Gut so!

    Hey, ihr Hobbyfriseusen.
    Der Pudel von eurer Oma hat eure Barbiepuppen zerfleischt und ICH hab ihm dabei geholfen - wir hatten einen Mordsspaß!

  • Erstmal abwarten ob das Urteil bestand hat. So wie ich den Täter einschätze wird er bestimmt in Berufung gehen. :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Nicola
    So wie ich den Täter einschätze wird er bestimmt in Berufung gehen. :rolleyes:


    Ich glaube, das hat ziemlich wenig mit Einschätzung zu tun.
    Schlimmer kann's für ihn ja eh nicht mehr kommen, also wird da schon eine Berufung laufen.


    Gruß
    Skywise

  • Zitat

    Original von Molochos
    Hoffentlich reißen sie ihm im Knast die Eier ab.


    Der wird's nicht einfach haben, soviel ist mal sicher. Wenn er nicht gut abgeschirmt "gehalten" wird. Aber das hoffe ich nicht - der soll ruhig mal richtig was einstecken von den Mitgefangenen...