Also das freut mich jetzt:
ZitatAlles anzeigenAbmahn-Anwalt muss ins Gefängnis
Er gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens, der Münchner Rechtsanwalt Gravenreuth. Jetzt verurteilte ihn ein Berliner Gericht zu einer Freiheitsstrafe - wegen Betrugs.
Von Mirjam Hauck
Ein Berliner Amtsgericht hat gestern den Münchner Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der Berliner Tageszeitung taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Wie die taz in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, hatte Gravenreuth die Zeitung im Mai 2006 abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Das Landgericht Berlin erwirkte daraufhin auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Zugunsten des Anwalts wurde ein zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die Zeitung am 30. Juni 2006 zahlte. Zwei Wochen später pfändete Gravenreuth die Domain der taz (www.taz.de) und behauptete, noch keine Zahlung erhalten zu haben.
Die taz legte daraufhin Widerspruch ein, dennoch versuchte Gravenreuth die Domain zu verwerten, so plante er deren Versteigerung. Darin hinderte ihn erst eine einstweilige Verfügung. Die Zeitung erstattete nun selbst Stafanzeige - wegen versuchten Betrugs: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei.
Daraufhin durchsuchte die Polizei die Kanzlei Gravenreuths und fand ein Fax der taz an Gravenreuth, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm nun gestern nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand.
Sechs Monate ohne Bewährung
Das Gericht verurteilte den Anwalt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Dabei würdigte das Gericht die Tatsache, dass Grevenreuth im Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, derzeit läuft ein weiteres Verfahren wegen der Nichtauszahlung von Mandantengeldern. Richterin Nissig sagte laut taz in der Urteilsbegründung: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."
Rechtsanwalt Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen berühmt und berüchtigt. In den neunziger Jahren tat er sich dadurch hervor, dass er und seine Mitarbeiter unter dem Pseudonym "Tanja Nolte-Berndel“ auf private Kleinanzeigen in Computerzeitschriften antworteten. Ging ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch des angeblichen Teenagers ein, wurde dieser wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt oder auch angezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit waren Serien-Abmahnungen im Bereich des Markenrechts.
http://www.sueddeutsche.de/,tt…puter/artikel/730/132489/
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/730/132489/2/
Leider nur wegen eigener Doofheit und nicht weil das Gericht sein Abmahnverhalten irgendwie sittenwidrig fand.