Neunjähriger Mitja wurde missbraucht


  • Mal wieder musste ein Kind sterben, weil irgendein Psychater dem Tatverdächtigen wahrscheinlich eine günstige Prognose ausgestellt hat. Ich persönlich kann den ganzen Rotz zum Thema "Resozialisierung, Erziehung und Therapiemöglichkeiten" nicht mehr hören.

  • Zitat

    Original von Molochos
    Mal wieder musste ein Kind sterben, weil irgendein Psychater dem Tatverdächtigen wahrscheinlich eine günstige Prognose ausgestellt hat. Ich persönlich kann den ganzen Rotz zum Thema "Resozialisierung, Erziehung und Therapiemöglichkeiten" nicht mehr hören.


    Vor allem wenn man heute lesen muss, dass der Täter nicht nur 1x einschlägig vorbestraft ist, sondern gleich 5x. Wer sich bereits 5x an Kindern vergangen hat, dafür immer wieder in den Bau gegangen ist (wenn auch zu kurz) und der trotzdem immer wieder rückfällig wird dem kann man beim besten Willen keine günstige Prognose stellen. :{

  • Eine Woche nach dem gewaltsamen Tod des neunjährigen Mitja aus Leipzig ist der mutmaßliche Mörder gefasst. Wie die Polizei mitteilte, hat der 43-jährige Uwe K. in der Nacht versucht, sich das Leben zu nehmen. Er habe sich in Schkeuditz gegen 0.45 Uhr vor eine Straßenbahn geworfen und sei schwer verletzt worden. Den Angaben zufolge war er am Morgen außer Lebensgefahr. Der mehrfach vorbestrafte Mann soll Mitja am vergangenen Donnerstag sexuell missbraucht und anschließend erstickt haben. Die Leiche des Jungen war in der Gartenlaube von Uwe K. entdeckt worden.


    Polizei kündigt Pressekonferenz an


    Den Selbstmordversuch beging der mutmaßliche Täter etwa 200 Meter von der Laube entfernt. Wie ein Polizeisprecher sagte, hatte er an den Gleisen gehockt und war dann in die herankommende Bahn gesprungen. Die Straßenbahn sei zu diesem Zeitpunkt etwa 40 Stundenkilometer schnell gefahren. Trotz Vollbremsung sei der Mann etwa 15 Meter mitgeschleift worden. Der Fahrer habe Uwe K. sofort erkannt und die Polizei gerufen. K. wird jetzt unter strenger Überwachung in einem Leipziger Krankenhaus behandelt.


    Polizeipräsident Rolf Müller sagte am Donnerstagmorgen, dass der Tatverdächtige gefasst wurde, sei ein Erfolg der massiven öffentlichen Fahndung. Die Teamarbeit von Polizei, Bevölkerung und Medien habe den Gesuchten nie zur Ruhe kommen lassen. In den vergangenen Tagen habe es über 200 Hinweise gegeben, denen mehr als 100 Polizisten rund um die Uhr nachgegangen seien. Der Selbstmordversuch sei aber so nicht vorhersehbar gewesen. Weitere Details zur Fahdnung will die Polizei am Vormittag mitteilen.


    01. März 2007 | 07:38
    Quelle: mdr.de

  • Zitat

    Original von Tatzelwurm
    Er habe sich in Schkeuditz gegen 0.45 Uhr vor eine Straßenbahn geworfen und sei schwer verletzt worden.


    Nun ja, daß er Probleme mit dem Verkehr hat, war ja spätestens klar, als er sich an dem Jungen vergangen hat :naja:


    :careful:


    Gruß
    Skywise

  • Im Zweifelsfall kann er nix für den Trieb. Das Problem ist hier die Justiz, die meint, ein Sexualtrieb wäre eine Krankheit, die man therapieren kann.
    Das ist nicht so, ansonsten könnte man ja auch mal versuchen, x00.000 Kölner :elefant: :elefant: :elefant: zu therapieren, damit die Geburtenrate in NRW wieder ansteigt.

    spacie

    ====================
    Duff is best !
    :prost:
    ====================

    Einmal editiert, zuletzt von spacie ()

  • Der mutmaßliche Mörder des neunjährigen Mitja hat gestanden. Zum Auftakt des Prozesses am Landgericht Leipzig verlas der Verteidiger des Angeklagten eine Erklärung. Darin gab der 43-Jährige zu, Mitja im Februar sexuell missbraucht und erstickt zu haben. Bisher hatte der mehrfach vorbestrafte Sexualtäter zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Prozess findet unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Urteil wird für den 11. September erwartet.


    Angeklagter bricht sein Schweigen


    Der Angeklagte ist bereits fünf Mal wegen verschiedener Sexualdelikte verurteilt worden. Vier Strafen hatte zwischen 1981 und 1989 das damalige DDR-Kreisgericht Bitterfeld verhängt. Das bisher letzte Urteil stammt aus dem Jahr 1998. Der Mann war wegen sexuellen Missbrauchs überführt worden. Er wollte einen Elfjährigen beim Baden vergewaltigen. Die Richter verhängten eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren. 2000 kam der Triebtäter frei, bekam aber für fünf Jahre Bewährungsauflagen. Er wurde von einem Bewährungshelfer betreut und musste sich regelmäßig bei der Polizei melden. 2005 endete schließlich die Zeit ohne besondere Vorkommnisse.

    Am 22. Februar verschwindet Mitja


    Im Februar dieses Jahres schlug der Triebtäter jedoch erneut zu. Sein Opfer diesmal war ein neunjähriger Junge aus Leipzig-Stahmeln. Mitja war am 22. Februar nicht nach Hause gekommen. Er hatte an diesem Tag den Ferienhort in der Kindereinrichtung "Sonnenhügel" in Leipzig-Stahmeln besucht.


    Normalerweise wurde der Junge von seinen Eltern abgeholt. An diesem Donnerstag aber hatte er eine schriftliche Erlaubnis, allein mit der Straßenbahn nach Hause zu fahren. Gegen 16:40 Uhr war er an der Haltestelle in Stahmeln in eine Straßenbahn der Linie 11 gestiegen. Bis nach Hause sind es nur zwei Haltestellen. Mitja fuhr aber offenbar weiter. Als der Junge auch am Abend noch nicht zu Hause war, alarmierten die Eltern die Polizei.


    Eine Videoaufnahme lieferte den ersten Hinweis


    Beim Auswerten der Aufnahmen einer in der Straßenbahn installierten Videokamera stoßen die Ermittler auf Bilder von Mitja. Sie zeigen ihn an der Seite des heute angeklagten Mannes. Außerdem wurde Mitja zusammen mit dem Mann in einer Bäckerei gesehen. Dort soll der Mann dem Jungen Kuchen gekauft haben. Als Mitjas Eltern das Band sehen, glauben sie zunächst, einen Bekannten der Familie zu erkennen. Dies erweist sich bald als ein Irrtum und die Polizei startet die Suche nach dem Kind.

    Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung wird die Leiche des Kindes am Sonnabend in der Gartenlaube des Verdächtigen gefunden. Ein Gartennachbar hatte den Verdächtigen auf dem Fahndungsfoto der Polizei erkannt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Junge erstickt. Zudem gibt es Hinweise, dass das Kind zuvor sexuell missbraucht wurde.


    Eine Woche lang jagt die Polizei den Verdächtigen


    Die Polizei startet nun eine großangelegte Suche nach dem mutmaßlichen Mörder. Zahlreiche Beamte suchen mit Unterstützung von Hunden und Hubschraubern in mehreren Gebieten in der Region um Leipzig-Schkeuditz, aber auch im benachbarten Sachsen-Anhalt. In der Nacht zum Donnerstag, eine Woche nach dem Verschwinden des kleinen Mitja, versucht der Gejagte seine Flucht durch Selbstmord zu beenden. Er wirft sich in Schkeuditz, nur rund 200 Meter von seinem Gartengrundstück entfernt, vor eine Straßenbahn. Er wird von der Straßenbahn erfasst und schwer verletzt, überlebt aber. Die Polizei nimmt den Mann fest und bringt ihn in ein Krankenhaus.


    Zypries verspricht schärferes Gesetz


    Der Mord an Mitja und die Suche nach seinem Mörder hatte bundesweit Aufsehen erregt. Er löste zugleich eine neue Debatte über schärfere Strafen für Triebtäter aus. Bundesjustizminister Brigitte Zypries (SPD) kündigte bei MDR INFO ein Gesetz zur schärferen Überwachung gefährlicher Täter an. Zum Beispiel sollte die Führungsaufsicht nach der Haftentlassung verlängert werden. Außerdem sollen die Gerichte die Möglichkeit erhalten, Auflagen zu verhängen. Als Beispiel nannte Zypries Kontaktverbote und die Anordnung, sich regelmäßig bei einem Arzt oder Therapeuten melden zu müssen.
    (MDR INFO)

  • Lebenslang für Mitjas Mörder


    Der Mörder des neunjährigen Mitja ist vom Landgericht Leipzig zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 43-jährige Uwe K. den Jungen am 22. Februar entführt, vergewaltigt und erwürgt hat. Der gelernte Maurer hatte dies während der Verhandlung auch gestanden.


    Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen beantragt, auf die Verhängung der Sicherungsverwahrung im Urteil zu verzichten und darüber erst während der Haftzeit zu entscheiden.


    Stand: 11.09.2007 09:46 Uhr
    Quelle: [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7451506_TYP6_THE_NAV_REF2_BAB,00.html]tagesschau.de[/URL]


    :up:

  • "Lebenslang" bedeutet "15 Jahre"... und nicht mal die müssen ganz abgesessen werden.
    Ein enger Zusammenhang besteht wohl zwischen der Annahme, das jemand mehrfach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden kann und dem Irrtum, lebenslang bedeute "15 Jahre" (Denn dann würde es Sinn machen, diese Strafe mehrfach zu verhängen). Das ist allerdings nicht richtig, denn lebenslang bedeutet nichts anderes als eben "lebenslang". Mit anderen Worten: Bis zum Ende des Lebens. "Aber Moment!", werden jetzt einige Rufen, "wieso werden dann so viele Mörder nach 15 Jahren wieder freigelassen?"


    Der Grund hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den Siebziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts. Damals befanden sich viele Straftäter in Haft, die seit 25, 30 oder noch mehr Jahren in saßen, ohne eine Chance zu haben, jemals wieder auf freien Fuß zu kommen. Einige erhoben gegen diese Tatsache Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht - und bekamen Recht . In diesem Verfahren wurden eine Menge Sachverständigengutachten erhoben, die - überwiegend - zu dem Ergebnis kamen: Das jahrzehntelange Dahinvegetieren der Strafgefangenen ohne Aussicht darauf, jemals wieder freizukommen, schadet nicht nur der Gesundheit sondern führt zu "Stumpfsinn und Verblödung" (Zum Nachlesen: BVerfG E 45,187). Das Gericht brachte dies auf die Formel "Mehr als zehn Jahre kann kein Mensch büßen" und sah die Menschenwürde der Betroffenen verletzt. Dies führte dazu, dass der Gesetzgeber verpflichtet wurde, auch für "Lebenslange" die Möglichkeit der Aussetzung des Strafrests vorzusehen - und dieser Verpflichtung ist er mit der Einführung des § 57a StGB nachgekommen. Nach dieser Norm wird unter bestimmten Voraussetzungen, frühestens aber nach 15 Jahren, auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt.
    Das heisst aber nicht, dass "Lebenslang" nicht mehr "Lebenslang" wäre. Zum einen ist die Strafe nach 15 Jahren ja auch für diejenigen, die frei kommen nicht "erledigt", sondern wird eben zur Bewährung ausgesetzt. Zum anderen ist die Freilassung kein Automatismus. Stellt das Gericht bei Ahndung der Tat - zB "Mord" nach § 211 StGB - die "besondere Schwere der Schuld" fest, so ist die Strafaussetzung nach 15 Jahren ausgeschlossen.


    Quelle: http://www.hoaxbusters.de/static/rizzoArticle52.php

  • Soweit das Gesetz.


    Nach meiner bescheidenen Meinung sollten solche Triebtäter keine 2. Chance bekommen.
    Sie können nicht anders, und wenn sie es auch mehrfach versprechen,
    können sie das versprechen nicht halten.
    Wie ist zu handeln?


    Einsperren ,lebenslang!?
    Gute Idee, aber so kosten sie ja nur unser Geld.


    Und ich hab was dagegen , Geld unnötig auszugeben :DD


    Also , Eier ab, oder Schwanz ab. Natürlich korrekt im Hospital
    damit nichts mehr passieren kann, genesung genehmigt
    und dann wieder ab ins arbeitsleben bis zur rente


    Wo sind wir denn, das solche Leute auch noch Wohlfahrt "lebenslänglich"
    bekommen?


    und das wäre dann ja wirklich Lebenslänglich !

  • Genau, diese ewige Aussage "Lebenslang = 15 Jahre" ist absoluter Bullshit. Nach 15 Jahren ist es in der BRD möglich zu prüfen, ob sich ein Straftäter geändert hat und eine Entlassung eventl. in Frage kommt. Und das ist auch gut so, sonst hätten wir hier Verhältnisse wie in den USA, wo bei manchen Menschen wirklich der Schlüssel weggeworfen wird. Da wäre dann für mich persönlich ein schneller Tod gnädiger.

    Bis denne
    Gonzales

    Einmal editiert, zuletzt von Gonzales ()

  • Zitat

    Original von Rasselwobbler
    Also , Eier ab, oder Schwanz ab. Natürlich korrekt im Hospital
    damit nichts mehr passieren kann, genesung genehmigt
    und dann wieder ab ins arbeitsleben bis zur rente!


    Und was bringt das bitte??
    Das "wichtigste" Sexualorgan bei uns Menschen ist das Gehirn,
    auch wenn sich solche "Subjekte" teilweise eher wie Tiere benehmen.
    Im Übrigen kommt es sehr häufig gar nicht zum "eigentlichen" Sexualakt ... es gibt da ja noch genug andere Möglichkeiten! :evil: :angryfire:

  • Ich denke ich kann mich da Rasselwobbler anschließen. Ein naher Verwandter von mir ist Psychotherapeut und so jemand sollte es ja wissen, und der hat mir Gleiches gesagt. Triebtäter sind aus seiner Sicht nicht heilbar, weil es sich um eine Erkrankung handelt wie eine rein körperliche Krankheit wie etwa Krebs. Und den versucht man ja auch rauszuschneiden. Wenn man nicht gleich für die Todesstrafe plädieren will ist die vollständige Kastration die humanste Lösung. Und wie ich mal gelesen habe, soll das auch von schuldbewussten Triebtätern selbst als beste Lösung angesehen werden.


    Natürlich hat Ska auch recht, nur dürfte sich derartige Triebtatfälle (also Vergewaltigung ohne Penetration) auf ganz wenige Prozent beschränken. Man kann leider nie alles ausschließen...


    Und da wäre auch die Frage zu stellen: was ist mit weiblichen Triebtätern, den die gibt es ja auch - nur das sie selten in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten, weil es außer im Falle von Kindmißbrauch wohl kaum einen Mann gibt der eine Vergewaltigung durch eine Frau als so schrecklich empfinden dürfte das er damit zur Polizei geht - vermutlich weil er da auch noch ausgelacht würde... :evil:
    Frauen haben es in dieser Hinsicht geschafft ernst(er) genommen zu werden - umgekehrt dürfte dies aber schwer sein...


    :sex:


    Bernhard

    :seemann: :baer:


    -----------------------
    I love you, you love me, ja wo lawe ma denn hi??