Betreiber haften für Forumsbeiträge

  • GERICHTSURTEIL


    Betreiber haften für Forumsbeiträge


    Von Richard Meusers


    Auf die Betreiber von Internetforen und Chats kommen möglicherweise schwere Zeiten zu: Das Hamburger Landgericht weist ihnen die volle rechtliche Haftung für online gestellte Beiträge anderer Nutzer zu. Das Urteil erging gegen den IT-Informationsdienst Heise Online.


    In einer vom Unternehmen Universal Boards erwirkten einstweiligen Verfügung wurde Heise Online untersagt, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören". Das Hamburger Landgericht bestätigte dies jetzt in seinem Urteil (Az. 324 O 721/05). Auslöser war ein im Heise-Forum veröffentlichtes Skript gewesen, das geeignet sei, "den Betrieb von Download-Angeboten von Universal Boards zu gefährden".


    Obwohl die beanstandeten Beiträge umgehend entfernt wurden, verlangte Universal Boards eine Unterlassungserklärung, was der Heise Zeitschriften Verlag abgelehnt hatte. Die Weigerung wurde damit begründet, der Verlag müsse "seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln".


    "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", zitiert Heise seinen Hausjustiziar Joerg Heidrich.


    Davon wären sämtliche Nutzungsarten betroffen, die Raum für persönliche Kommentare zur Verfügung stellen, von Foren über Chats bis hin zu Weblogs.


    Auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter beurteilt das Hamburger Urteil äußerst kritisch. Zwar steht die schriftliche Urteilsbegründung noch aus, aber zumindest könne man den auf Heise Online veröffentlichten Inhalten entnehmen, dass das Urteil in diametralem Gegensatz zum Paraggraf 11 des Teledienstgesetzes stehe. "Solche Fälle regelt das Gesetz eindeutig", so der Anwalt.



    "Es gibt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte in Internetforen ohne eine positive Kenntnis des Betreibers. Das Hamburger Urteil hätte de facto eine vorauseilende Zensur für jeden einzelnen Forenbeitrag zur Folge, was bei mehreren Tausend Einträgen pro Tag wie im Fall von Heise online auf eine veritable Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Privatzensoren und Anwälte hinausliefe."


    In Vetters Lawblog fragt ein Kommentator: "Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"


    So bleibt, neben der Erwartung der schriftlichen Urteilsbegründung nur die Hoffnung auf die nächste Instanz. Es ist nach Auffassung von Experten nicht auszuschließen, dass der Fall am Ende zur letztinstanzlichen Klärung vor dem Bundesgerichtshof landet.


    Besondere Pikanterie erhält die Sache auch den anwaltlichen Vertreter von Universal Boards: es handelt sich um den Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der sich in Internet-Branchenkreisen eines recht zweifelhaften Ansehens erfreut. Er arbeitete unter anderem für das als "Abmahn-Kanzlei" bekanntgewordene Anwaltsbüro Freiherr von Gravenreuth & Syndikus.


    http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,388870,00.html

  • Zitat

    "Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"


    Passender Vergleich :]
    Das Urteil wird sicher noch nicht endgültig sein.

  • ... Foren und Gästebücher sind immer eine Gradwanderung. Man ist auf die Vernunft der Besucher angewiesen. In meinem Gästebuch waren z.B. schon zweimal antisemitische Beiträge drin. Einen hab ich erst einen Tag später entdeckt, um ihn dann zu löschen. Das sind aber die Ausnahmen. Ich wollte trotzdem keine Moderation in Sinne: Erst mal lesen und kontrollieren - dann in das Netz. Ich denke mal, dass es einer gewissen Freiheit der Meinungsäußerung bedarf. In meinem Fall war aber die Toleranzschwelle überschritten und ich hab diese Meinungen unterbunden. Sprachrohr für solche Leute wollte ich auch nicht sein.
    Nach dem Rechtsverständnis hätte ich übrigens mit der Veröffentlichung ein Problem gehabt. Auch ohne das o.g. Verfahren. Trotzdem denke ich das Foren und Gästebücher dem Verständnis des Betreibers unterliegen sollten und nicht irgendeinem Abmahnwahn (...geschäftemacher!) oder 150 %igen Rechtsverdreher. Ich muss da immer an Wells BIG BROTHER WATCHING YOU denken... und da bekomme ich ein flaues Gefühl (hatten wir ja mal so ähnlich im Osten)

  • Zitat

    Originally posted by Tatzelwurm


    Passender Vergleich :]
    Das Urteil wird sicher noch nicht endgültig sein.


    Nö, ganz schlechter Vergleich. Mit dem Brief erreicht der Absender genau eine Person, den Adressaten.
    Mit einem Eintrag in einem Forum erreicht man die Öffentlichkeit, daher ist der Gedanke nicht abwegig, dafür zu sorgen, dass ein Forenbetreiber in einem öffentlichen Forum einer Aufsichtspflicht nachkommen sollte. Da gleich eine Haftung mit reinzuhängen ist auch eine logische Konsequenz, wenn auch etwas übertrieben.

    spacie

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    Duff is best !
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  • Zitat

    Original von spacie
    Nö, ganz schlechter Vergleich. Mit dem Brief erreicht der Absender genau eine Person, den Adressaten.


    Und was ist mit Postwurfsendungen ? ;)
    Die sind auch oft "verschlossen" und erreichen viele Empfänger.


    Mit Foren- und Gästebucheinträgen ist das ja schon lange so, die Haftung dafür liegt beim Betreiber/Eigner. Spätestens der/ein Admin hat dafür zu sorgen das Beiträge mit Illegalem oder sonstigem starfbaren, unmoralischen ..... Inhalt entfernt werden.


    Und da wäre bei einer Strafe schon der Haken, wenn du z.B. etwas "illegales" schreibst und ich zu der Zeit nicht Online bin und es daher nicht entfernen kann und die Moderatoren lesen es nicht, ein anderer Gast/User würde es lesen und das INSIDE anzeigen (erst jetzt würde der Beitrag gelöscht), dann käm entweder Leocat oder ich in den Knast :irre:

  • Zitat

    Original von Tatzelwurm
    Und da wäre bei einer Strafe schon der Haken, wenn du z.B. etwas "illegales" schreibst und ich zu der Zeit nicht Online bin und es daher nicht entfernen kann und die Moderatoren lesen es nicht, ein anderer Gast/User würde es lesen und das INSIDE anzeigen (erst jetzt würde der Beitrag gelöscht), dann käm entweder Leocat oder ich in den Knast :irre:


    Genau deshalb haben die Gerichte ja auch bisher entschieden, dass die Betreiber eines Forums/Gästebuchs erst ab Kenntnis des Verstoßes haften. Deshalb glaube ich auch noch nicht, dass dieses Urteil Bestand haben wird. Wollen wir's jedenfalls hoffen, ansonsten wird der Forenwelt ja der Boden unter den Füßen weggezogen. :{

  • Forum betreiben ist kein Thema, lediglich öffentlich darf es nicht sein. Wenn man sich anmelden muss, um mitzulesen, gibts keine Probleme.

    spacie

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    Duff is best !
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  • Zitat

    Original von Tatzelwurm
    dann käm entweder Leocat oder ich in den Knast :irre:


    Mach mal ne Umfrage draus :DD - Inside wählt den SUPER-Knasti!


    :lach:




    Das Urteil wird in der Revision sicherlich/hoffentlich in der Luft zerfetzt ...


    etwas vom Thema abweichend:
    Googelt mal zu der Firma "Universal Boards"! Also mir kam das Kotzen.


    ein Beispiel: http://www.coverscans.de/



    -SCHEUCH-

    Einmal editiert, zuletzt von Scheuch ()

  • ... zum ergänzenden Thema:


    UNIVERSAL-BOARDS


    Eine typische Verfahrensweise im WEB Geld zu machen. Der gleiche Schlag von Leuten registriert jetzt gerade die EU-Domänen von Anschriften die gefragt sein könnten.
    Dein Beispiel mit COVER-SCAN wird für die Leute allerdings keine Geschäft: Es war eine Platform die ABGEMAHNT wurde (Verstoß gegen Urheberrecht, hochauflösende Scans die für Schwarzkopierer genutzt wurden). Ich glaube nicht, dass die einer neu erwerben will.


    Mal ein ähnliches Beispiel:
    Ich hatte mich mal für JULES-VERNE.DE interessiert. Erst hatte eine Malerfirme die Domain, dann ein Reisebüro (wie ähnlichklingende Domains in GB), welches aber Pleite ging. Dann kaufte solch ein Domainsammler den Namen. Ich hatte inzwischen J-VERNE.DE - da hat mir der neue Besitzer von JULES-VERNE.DE die Domain für den Vorzugspreis von 1.000,- Euro abtreten wollen. Auf dieses Schnäppchen bin ich allerdings nicht eingegangen. Ironie der Geschichte: Um nicht eine leere Seite zu haben, hat der Besitzer jetzt auf diese Seite einen Link zum Verne-Club und zu mir gesetzt.

  • ZITAT:
    "@ Andreas - da bist Du bzgl. www.coverscans.de fehl informiert oder hast evtl. die Domain verwechselt.


    Abmahnungen liegen keine vor - Abbildungen von Titelbildern verstoßen auch nicht automtaisch gegen das Urheberrecht."
    ZITATENDE


    ... mein Beitrag bezog sich auf einen Artikel in einer der vielen PC-Magazine (muss mal nachbuddeln...). Vielleicht war die Domain auch nur ähnlich klingend.
    Zu Titelscans: In einer der vielen Erläuterungen zum Urhg wurde festgestellt, dass hochauflösende Scans von DVDs, VHS und CDs nicht mehr dem Sachstand eines "Bildzitats" des Urhebers entsprechen. Wenn dann auch keine Erläuterung zum Bild im Sinne eines Artikels od. Beitrags oder ein Verweis auf den käuflichen Erwerb (Link zu Anbietern oder Quellenangaben) gegeben ist, dann wird unterstellt, dass dieser Scan nur die Erstellung von Raubkopien unterstützt. Daher hat es einige dieser Anbieter "erwischt". Ich selbst habe auch solche Seiten genutzt, um z.B. VHS Mitschnitte schön zu gestalten. Nach und nach sind viele "plattgemacht" worden.


    Bei Scans von Comics zieht der Gesetzgeber übrigens nur die Bremse, wenn die bildhafte Wiedergabe "die Hauptaussage des Inhaltes ist", sprich Wiedergabe von ganzen Bildsequenzen. Bei Cover dürfte es keine Probleme geben. Das habe ich aber vertiefend noch nicht nachgelesen.


    Mit der Rechtsproblematik Urhg hatte ich mich etwas umfassender beschäftigt. Im Ergebnis haben zum Beispiel meine Filmrezensionen immer Copyright-Vermerke bei Bildzitaten und Cover sind nur kleinformatig auf meiner WEB-Site.


    Hier sind Grundlagen zu erfahren:
    http://www.urheberrecht.org/

  • Zitat

    Original von Tatzelwurm


    Nach DEM Urteil wäre ich mir da nicht so sicher, denn Anmelden ist ein zu einfaches "Schutzverfahren".


    Die einfachste methode ist wohl die Freischalt methode. Man kann ja das forum oder auch Gästebücher so einstellen das man Beiträge erst freischalten muss. Aber wer bitte sehr Postet dann noch in nen Forum wenn er teilweise bis zu 24h warten muss bin man den Posting lesen kann und noch mal bis zu 24h bis man die erste Antwort lesen könnte.

  • NOCHMAL OFF-TOPIC:
    Ich hatte eure schönen Zitate schon gesehen -
    ... den SCHALTER hatte ich auch schon gefunden -
    aber woraus erschliesst sich die Logik, welcher Bereich dann das ZITAT wird, wenn der gesamte Beitragstext angezeigt wird?
    Inzwischen hat mir das Board noch JAVA für einen zusätzlichen Editor auf den Rechner geholt, aber der Lösung bin ich auch nicht näher gekommen...
    :{